Zwei Neue Förderprogramme für Sportvereine
Pünktlich zum Jahresstart haben der LandesSportBund Niedersachsen e.V. und die Lotto-Sport-Stiftung jeweils ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht.
Im Folgenden haben wir für Euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Leider kein Antrag mehr möglich: LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter“ (Fördersumme ist ausgeschöpft: Stand 08.02.2021)
Der LSB Niedersachsen unterstützt seine Vereine, Sportbünde und Fachverbände bei der Umsetzung von neuen (Online-)Sportprogrammen und Sportangeboten.
Rahmenbedingungen:
- Das Förderprogramm ist befristet vom 04.01. – 28.02.2021.
- Die maximale Fördersumme beträgt 600 €
- Erstmalig ist die Übermittlung eines Antrages (mit Unterschrift) auch per E-Mail möglich
- Die Fördersumme ist begrenzt, Interessierte sollten zur Sicherheit somit zeitnah einen Antrag stellen
Gefördert werden:
- Anschaffungen von Materialien für Online-Sportangebote max. 300 (von 600) Euro (Webcam, Mikrofon, Stativ, usw.),
- Anschaffungen von Materialien zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung (nicht gefördert werden Sportbekleidung, Großsportgeräte, Musikanlagen),
- Anschaffungen von Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. (z.B. Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray)
Gut zu wissen:
- Es werden nur Ausgaben anerkannt, die nach Erhalt der Bewilligung (also ab Bewilligungsdatum) und bis zum 28.02.2021 getätigt werden.
- Rechnungen müssen zwingend auf den Verein ausgestellt sein. Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden.
- Mit der Abrechnung sind Belege in Kopie und der mit der Bewilligung versandte Einzelverwendungsnachweis einzureichen. Die Belege im Original sind laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren.
- Anträge und Abrechnungsunterlagen müssen unterschrieben postalisch oder als Scan per E-Mail eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
– Hier findet Ihr die aktuelle Richtline –
– Und: Allgemeine Infos zu „Sportbleibtstark“ –
(Tipp: Vielleicht ist ja der „Fitnessrucksack“ eine Idee für Eure Sportgruppe(n). Für Infos auf der LSB-Seite den Reiter „Impressionen“ öffnen.)
2. Förderung von Sofortmaßnahmen mit dem Programm „Digital gestärkt aus der Krise“ der Lotto-Sport-Stiftung
Über die Lotto-Sport-Stiftung ist in diesem Programm eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
Bis Juni 2021 unterstützt die Stiftung (zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen) kurzfristige digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, als Akutlösung für die Vereinskommunikation.
Gefördert werden können beispielsweise:
- Um-/Gestaltung, Errichtung einer Vereinswebseite
- Digitale Sitzungen (Gremienarbeit)
- Rechtssichere Online-Mitgliederversammlungen
- Fortbildungen zur Nutzung von Software (Social Media, Filmschnitt / Bildgestaltung, Datenbanken etc.)
- Digitale Tools / Lizenzen / Software / Hardware / Apps
- Digitale Mitgliederverwaltung und Datenbanken
- EDV-Material / Digitalpakete / Kamera / Filmmaterial / Headsets
– Hier gelangt Ihr zum Förderprogramm und zum Online-Antrag –
– Hier findet Ihr die weiteren Förderprogramme der Lotto-Sport-Stiftung –
Ihr habt Fragen oder braucht Ideen? Wir helfen Euch gerne. Ruft uns an oder schreibt einfach eine E-Mail.
Sportschule und Geschäftsstelle in neuem „Look“
Was lange währt, wird endlich gut …
Gibt es täglich deutschlandweit doch genug negative Nachrichten während des Corona-Lockdowns, so freuen wir uns umso mehr wenigstens ein kleines Stück „Positivität“ zu erfahren.
Unser Hauswandschild mit neuem Logo wurde heute angebracht.
In der zweiten Bildansicht zeigen wir auch das Friesland Wappen.
Dies ist uns sehr wichtig, da wir eng mit dem Landkreis Friesland und der Stadt Jever zusammen arbeiten.
Bleibt alle gesund!
Euer Team vom KreisSportBund Friesland e.V.
Schließung der Sportanlagen im LK Friesland
Liebe Sportvereine, im Folgenden informieren wir Euch über die wichtigsten Regelungen im Landkreis Friesland.
Eine detaillierte Information erhalten heute (am 03.11.2020) alle Vereinsvorstände zusätzlich per Email.
Grundsätze
- Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:
- Angebote von Freizeitaktivitäten, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden wie Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Kletterparks
- Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
- Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze).
- Zulässig bleibt die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes auf und in diesen Sportanlagen. Diese Ausnahme trifft auf die Sportanlagen des Landkreises und der Kommunen in Friesland nicht zu. Wir weisen zur Klarstellung darauf hin, dass die Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze des Landkreises und der Kommunen) mit sofortiger Wirkung für die Nutzung durch die Vereine und sonstigen Nutzer (ausg. Schulen) geschlossen sind.
2. Schulsport bleibt auf öffentlichen Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze) erlaubt, diese bleiben auch für den Schulsport geöffnet.
3. Für Spitzen- und Profisport gelten besondere Regeln gem. § 16 der Verordnung.
4. Vereine die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen wollen dürfen dieses tun, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt. Problem liegt an einem geeigneten Durchführungsort.
Die Verordnung tritt am 02.11.2020 in Kraft und am 30.11.2020 außer Kraft.
Wenn es Fragen gibt, meldet Euch gerne.
Euer KreisSportBund-Friesland-Team