Fortbildungen für Übungsleiter/innen
1. Lizenzstufe ÜL-C Breitensport, 2. Lizenzstufe ÜL-C Prävention, Rehabilitation und Qualitätszirkel
Warum?
Gemäß DOSB-Rahmenrichtlinien ist “mit dem Erwerb der Lizenz der Ausbildungsprozess nicht abgeschlossen”, d.h. aufgrund des zeitlich vorgegebenen Rahmens können einige Inhalte nur exemplarisch behandelt werden, andere finden auch aus Gründen der “Überfrachtung“ keine Berücksichtigung. Nicht zuletzt gibt es auch im Sport ständig neue Erkenntnisse, Entwicklungen und Trends, die eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung zwingend notwendig machen.
Wann und wie oft?
Nach Erwerb der Lizenz muss jede/r ÜbungsleiterIn innerhalb von vier Jahren mindestens 15 Stunden (Lerneinheiten = LE) Fortbildung erfüllen, um die Lizenz für 4 Jahre zu verlängern. Soll eine abgelaufene Lizenz verlängert werden, sind im 1. Jahr nach Ablauf 15LE erforderlich um die Lizenz für drei Jahre zu verlängern. Im 2. und 3. Jahr werden 30LE und bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer um vier und mehr Jahre 40LE zur Lizenzverlängerung benötigt.
Wird kein Fortbildungsnachweis erbracht, ist die Lizenz ungültig. Grundsätzlich empfehlen wir bereits vor Ablauf der Lizenz gezielt, dem eigenen Handlungsfeld entsprechend, Fortbildungen zu besuchen.
Es dürfen auch (etwas) mehr als 15 Stunden sein!
Die ÜL-Fortbildungen finden dezentral im Ausbildungsbereich Jever im Rahmen von sogenannten Kurzlehrgängen (jährlich wechselnde Themen) und Spezialblockbausteinen (jährlich wechselnde Themen) statt.