Zwei Neue Förderprogramme für Sportvereine
Pünktlich zum Jahresstart haben der LandesSportBund Niedersachsen e.V. und die Lotto-Sport-Stiftung jeweils ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht.
Im Folgenden haben wir für Euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
1. Leider kein Antrag mehr möglich: LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter“ (Fördersumme ist ausgeschöpft: Stand 08.02.2021)
Der LSB Niedersachsen unterstützt seine Vereine, Sportbünde und Fachverbände bei der Umsetzung von neuen (Online-)Sportprogrammen und Sportangeboten.
Rahmenbedingungen:
- Das Förderprogramm ist befristet vom 04.01. – 28.02.2021.
- Die maximale Fördersumme beträgt 600 €
- Erstmalig ist die Übermittlung eines Antrages (mit Unterschrift) auch per E-Mail möglich
- Die Fördersumme ist begrenzt, Interessierte sollten zur Sicherheit somit zeitnah einen Antrag stellen
Gefördert werden:
- Anschaffungen von Materialien für Online-Sportangebote max. 300 (von 600) Euro (Webcam, Mikrofon, Stativ, usw.),
- Anschaffungen von Materialien zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung (nicht gefördert werden Sportbekleidung, Großsportgeräte, Musikanlagen),
- Anschaffungen von Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. (z.B. Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray)
Gut zu wissen:
- Es werden nur Ausgaben anerkannt, die nach Erhalt der Bewilligung (also ab Bewilligungsdatum) und bis zum 28.02.2021 getätigt werden.
- Rechnungen müssen zwingend auf den Verein ausgestellt sein. Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden.
- Mit der Abrechnung sind Belege in Kopie und der mit der Bewilligung versandte Einzelverwendungsnachweis einzureichen. Die Belege im Original sind laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren.
- Anträge und Abrechnungsunterlagen müssen unterschrieben postalisch oder als Scan per E-Mail eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
– Hier findet Ihr die aktuelle Richtline –
– Und: Allgemeine Infos zu „Sportbleibtstark“ –
(Tipp: Vielleicht ist ja der „Fitnessrucksack“ eine Idee für Eure Sportgruppe(n). Für Infos auf der LSB-Seite den Reiter „Impressionen“ öffnen.)
2. Förderung von Sofortmaßnahmen mit dem Programm „Digital gestärkt aus der Krise“ der Lotto-Sport-Stiftung
Über die Lotto-Sport-Stiftung ist in diesem Programm eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
Bis Juni 2021 unterstützt die Stiftung (zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen) kurzfristige digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, als Akutlösung für die Vereinskommunikation.
Gefördert werden können beispielsweise:
- Um-/Gestaltung, Errichtung einer Vereinswebseite
- Digitale Sitzungen (Gremienarbeit)
- Rechtssichere Online-Mitgliederversammlungen
- Fortbildungen zur Nutzung von Software (Social Media, Filmschnitt / Bildgestaltung, Datenbanken etc.)
- Digitale Tools / Lizenzen / Software / Hardware / Apps
- Digitale Mitgliederverwaltung und Datenbanken
- EDV-Material / Digitalpakete / Kamera / Filmmaterial / Headsets
– Hier gelangt Ihr zum Förderprogramm und zum Online-Antrag –
– Hier findet Ihr die weiteren Förderprogramme der Lotto-Sport-Stiftung –
Ihr habt Fragen oder braucht Ideen? Wir helfen Euch gerne. Ruft uns an oder schreibt einfach eine E-Mail.
„Heimspiel-Fragebogen“ der WZ zum Stimmungsbild in Zeiten von Corona
Dieser Fragebogen richtet sich an alle Sportsfreunde, die gerne etwas über Ihr aktuelles Stimmungsbild berichten und andere mit Ihren Antworten auch ein wenig erheitern möchten.
Hier könnt Ihr den Heimspiel-Fragebogen abrufen.
Der Fragebogen ist eine Aktion der Wilhelmshavener Zeitung, die Eure Antworten dann in einen tollen Beitrag einbetten möchte.
Ihr wollt dabei sein? Super! Übersendet einfach das ausgefüllte Dokument an: sport@wilhelmshavener-zeitung.de
Auch etwaige Fragen könnt Ihr an diese Adresse richten.
Hier geht’s zur Homepage: https://wilhelmshavener-zeitung.de/
Viel Spaß dabei wünscht Euch
Euer KreisSportBund-Friesland-Team
Sport – Was ist erlaubt?
Hier haben wir für Euch die dringlichsten Fragen aus den FAQs des Landes Niedersachsen zusammengefasst:
Update: Nach unserem Sonder-Treffen mit LSB und Ministerium am 03.11.2020 möchten wir zu Beginn die folgende Bitte an Euch richten:
Bitte reduziert Eure sozialen Kontakte bestmöglich im Interesse der Gemeinschaft. Und: Bezieht diesen Leitsatz in Eure Überlegungen mit ein, wenn Ihr sportliche Aktivitäten plant.
Was gilt für den Freizeit- und Amateursport?
- Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist eingeschränkt möglich.
- Das Betreiben von Mannschaftssport ist nicht gestattet.
- Die Ausübung von Individualsport ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig.
Was ist unter Individualsport zu verstehen?
- Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die insbesondere allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen.
- Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und die Sportpartnerinnen und Partner dürfen nicht wechseln.
Mit wie vielen Personen darf diese Form von Individualsport betrieben werden?
- Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden.
- Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt.
- Auch, wenn es sich beispielsweise bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt ist z. B. ein Training mit größeren Trainingsgruppen aktuell nicht gestattet.
Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?
- Dies geben die Hygienekonzepte der Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen vor. Hier sind Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Wichtig: In Friesland sind die kommunalen und landkreisgeführten Sportanlagen (ausg. Schulsport) geschlossen. Weiterhin ist jede/r angehalten seine/ihre sozialen Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
- Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Haushalts betrieben wird und zu anderen Individualsporttreibenden der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
Wenn es Fragen gibt, meldet Euch gerne.
Bleibt gesund!
Euer KreisSportBund-Team