Tag-der-Bewegung-Sande

Tag der Bewegung – Tolle Aktionen auch in Friesland

SUP - Kurse auf dem Sander See und vieles mehr

Am 17.07.2021 ist es soweit. Niedersachsen startet den Tag der Bewegung. Viele Vereine und Sportgruppen beteiligen sich mit tollen Aktionen. 

Hier geht es zu weiteren Infos und den Aktionen.

Hinweis: Viele Angebote starten ohne Ankündigung über die offizielle Seite. Haltet die Augen offen für Aktionen vor Ort. 

Viel Spaß und Bewegung wünscht Euch Euer Sportbund-Team

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Zusatztermin: „Vereinsrechtliche Fragen in Corona-Zeiten“

Einladung zur Online-Sprechstunde für Vorstände, Übungsleitende, Engagierte und Interessierte.

Hiermit laden wir Euch herzlich zu unserer Online-Sprechstunde ein. Als Referenten konnten wir Vereinsberater Dietmar Fischer gewinnen, der sich auf die Themenbereiche Finanzen & Steuern, Recht & Versicherungen sowie Sporträume spezialisiert hat.

Wann?          am Dienstag, 23.03.2021 (Zusatztermin aufgrund der großen Nachfrage)
Wie spät?      um 18.00 Uhr (Dauer ca. 75-90 Min.)
Wo?              online über die Plattform „Zoom“

Gebühr: Die Teilnahme ist kostenlos
Referent: Dietmar Fischer

Hinweis: Der Termin am 15.02.2021 ist bereits ausgebucht. 

Eure individuellen Fragen sind Kern der Sprechstunde.

Themenbeispiele:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen (BGB und COVID-19-Abmilderungsgesetz)
  • Amtszeit des Vorstandes
  • Verschieben oder Ausfallenlassen der Mitgliederversammlung
  • Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung online oderhybrid Schriftliche Stimmabgabe
  • Mehrheitsentscheidungen im Umlaufverfahren
  • etc.

Gut zu wissen:
Für die Teilnahme am Zoom-Meeting wird kein Account, sondern nur ein internetfähiges Endgerät wie z.B. Laptop, PC, Tablet oder Handy benötigt.

Technische Fragen richtet gerne vorab an Jenny Hähnel (Tel.: 04461 9183231) oder Kristina Klattenberg (Tel.: 04461 9160926). Auch ein vorheriger Technik-Check ist möglich (bitte meldet Euch dazu bis zum 12.02.2021).

Anmeldung

Wir bitten um eine formlose Anmeldung bis zum 14.02.2021 per E-Mail an: sportreferentin-haehnel@ksb-friesland.de oder telefonisch unter: 04461 9183-231.

Wenn es bereits Fragen gibt, könnt Ihr uns diese gerne im Voraus übersenden.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme

Euer Team vom KreisSportBund Friesland e.V.

Hinweis: Die Sprechstunde wird vom LSB Niedersachsen e.V. gefördert.

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ARAG-Sportversicherung erweitert Versicherungsschutz

Der LandesSportBund Niedersachsen und der Niedersächsische Fußballverband haben zum 1. Januar 2021 umfangreiche Verbesserungen und Erweiterungen der Sportversicherung vorgenommen.

Erweiterungen im Überblick
 
  • D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Erhöhung der Versicherungssumme in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
Alles Weitere könnt Ihr über die folgenden Links nachlesen:
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Gut zu wissen: Gesetz erweitert – Verschiebung von Versammlungen möglich

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde bis zum 31.12.2021 verlängert und im Dezember aktualisiert.

Im folgenden haben wir für Euch einen Auszug hinterlegt (aktualisierte Version des § 5 vom 22. Dezember 2020). Bitte beachtet auch die vollständigen Bestimmungen (s. Anhang). 

Auszug: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14 u. Nr. 67

§ 5
Vereine und Stiftungen

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung vorsehen, dass Vereinsmitglieder

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen,
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können.

(2a) Abweichend von §36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. 

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

(3a) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie andere Vereins- und Stiftungsorgane. 

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Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtliche, Übungsleitende und Vereine

Der DOSB und die Landessportbünde haben sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv für steuerliche Verbesserungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen eingesetzt.

Das positive Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen fassen wir im Folgenden kurz für Euch zusammen:

Für Vereine:

  • Steuerliche Freigrenze wurde von 35.000,00 € auf 45.000,00 € angehoben.
  • Weniger Bürokratie, da Mittelverwendungsrechnung für kleinere Vereine nicht mehr vorgelegt werden muss.
  • Weitere Änderungen siehe Anlage (PDF: Stärkung Ehrenamt).

Für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Vorstandsarbeit):

  • Ehrenamtspauschale wurde von 720,00 € auf 840,00 € heraufgesetzt.

Für Übungsleitende:

  • Hier galt bisher der Jahresfreibetrag von 2.400,00 € (das entsprach durchschnittlich 200,00 €/Monat).
    Nun ist der Freibetrag auf 3.000,00 € heraufgesetzt worden (somit 250,00 € monatlich.)
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Zwei Neue Förderprogramme für Sportvereine

Pünktlich zum Jahresstart haben der LandesSportBund Niedersachsen e.V. und die Lotto-Sport-Stiftung jeweils ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht.

Im Folgenden haben wir für Euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Leider kein Antrag mehr möglich: LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter“ (Fördersumme ist ausgeschöpft: Stand 08.02.2021)

Der LSB Niedersachsen unterstützt seine Vereine, Sportbünde und Fachverbände bei der Umsetzung von neuen (Online-)Sportprogrammen und Sportangeboten.

Rahmenbedingungen:

  • Das Förderprogramm ist befristet vom 04.01. – 28.02.2021.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 600 €
  • Erstmalig ist die Übermittlung eines Antrages (mit Unterschrift) auch per E-Mail möglich
  • Die Fördersumme ist begrenzt, Interessierte sollten zur Sicherheit somit zeitnah einen Antrag stellen

Gefördert werden:

  • Anschaffungen von Materialien für Online-Sportangebote max. 300 (von 600) Euro (Webcam, Mikrofon, Stativ, usw.),
  • Anschaffungen von Materialien zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung (nicht gefördert werden Sportbekleidung, Großsportgeräte, Musikanlagen),
  • Anschaffungen von Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. (z.B. Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray)

Gut zu wissen:

  • Es werden nur Ausgaben anerkannt, die nach Erhalt der Bewilligung (also ab Bewilligungsdatum) und bis zum 28.02.2021 getätigt werden.
  • Rechnungen müssen zwingend auf den Verein ausgestellt sein. Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden.
  • Mit der Abrechnung sind Belege in Kopie und der mit der Bewilligung versandte Einzelverwendungsnachweis einzureichen. Die Belege im Original sind laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren.
  • Anträge und Abrechnungsunterlagen müssen unterschrieben postalisch oder als Scan per E-Mail eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

– Hier findet Ihr die aktuelle Richtline –
– Und: Allgemeine Infos zu „Sportbleibtstark“ –

(Tipp: Vielleicht ist ja der „Fitnessrucksack“ eine Idee für Eure Sportgruppe(n). Für Infos auf der LSB-Seite den Reiter „Impressionen“ öffnen.)

2. Förderung von Sofortmaßnahmen mit dem Programm „Digital gestärkt aus der Krise“ der Lotto-Sport-Stiftung

Über die Lotto-Sport-Stiftung ist in diesem Programm eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
Bis Juni 2021 unterstützt die Stiftung (zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen) kurzfristige digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, als Akutlösung für die Vereinskommunikation.

Gefördert werden können beispielsweise:

  • Um-/Gestaltung, Errichtung einer Vereinswebseite
  • Digitale Sitzungen (Gremienarbeit)
  • Rechtssichere Online-Mitgliederversammlungen
  • Fortbildungen zur Nutzung von Software (Social Media, Filmschnitt / Bildgestaltung, Datenbanken etc.)
  • Digitale Tools / Lizenzen / Software / Hardware / Apps
  • Digitale Mitgliederverwaltung und Datenbanken
  • EDV-Material / Digitalpakete / Kamera / Filmmaterial / Headsets

– Hier gelangt Ihr zum Förderprogramm und zum Online-Antrag –
– Hier findet Ihr die weiteren Förderprogramme der Lotto-Sport-Stiftung –

Ihr habt Fragen oder braucht Ideen? Wir helfen Euch gerne. Ruft uns an oder schreibt einfach eine E-Mail.

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Vorab-Info: Einschränkungen ab 02.11.2020

Liebe Fachverbände, Vereine, Vorstände, Übungsleitende und TrainerInnen,

wie den aktuellen Medien bereits zu entnehmen ist, werden auch für den Sport wieder massive Einschränkungen in Kraft treten.

Zum jetzigen Zeitpunkt (Do.: 29.10.2020, 13.35 Uhr) können wir folgendes sagen:

Laut dem aktuellen Beschlusspapier vom 28.10.2020 ist für den Sport folgendes geplant: Auszug aus Absatz 5, Punkte d-f:

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.

Dazu gehören […] der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

  • Die Sporthallen in Friesland bleiben nur für den Schulbetrieb geöffnet und sind somit vsl. ab dem 02.11.2020 für den Vereinsbetrieb geschlossen.
  • Sportvereine, die Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen haben, sollten sich mit den jeweiligen Leitungen/Verantwortlichen abstimmen.
  • Spielbetrieb: Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihre Sportart zuständigen Fachverband für welche Dauer der Spielbetrieb ausgesetzt wird.
  • Eine einheitlich Regelung für die Schwimmbäder (Schortens und Varel) steht noch aus. Wenn diese geöffnet bleiben, dann nur für den Schulbetrieb.

Abschließend heißt es für uns jedoch erst einmal abwarten, bis die neue Corona-Verordnung vom Land Niedersachsen in Kraft trifft. Wir rechnen am Freitagmittag (30.10.2020) damit.

Hintergrund der geänderten Kontaktbeschränkungen sind die stark ansteigenden Infektionszahlen an Covid-19.

Bleibt gesund!

Euer KreisSportBund Friesland-Team

Portrait of happy young woman using digital tablet and smiling looking at camera while making handmade Autumn decorations at home

Bürgerbefragung im Wangerland

Freizeit, Sport und Gesundheit im Wangerland: Ihre Meinung ist gefragt:

Die Gemeinde Wangerland hat sich gemeinsam mit dem KreisSportBund Friesland e.V. auf den Weg gemacht, die Sport-, Freizeit- und Gesundheitsangebote im Wangerland einer Analyse zu unterziehen.

Ziel der Erhebung ist es, eine wissenschaftliche und gleichzeitig beteiligungsorientierte Grundlage zu erstellen. Diese soll als zukunftsgerichtete Orientierungshilfe dienen, um die Gemeindeentwicklung positiv voranzubringen und finanzielle Ressourcen optimal einzusetzen. Damit möchten sich der Bürgermeister Björn Mühlena und sein Team für eine lebendige und attraktive Bewegungs- und Sportlandschaft in der Gemeinde stark machen. Bei der Erhebung (dem sog. Sportstättenentwicklungskonzept) sollen alle Sport- und Freizeitflächen, sowie gedeckte und ungedeckte Anlagen Berücksichtigung finden, die für Aktivitäten (egal ob privat oder organisiert) genutzt werden. 

Weiterhin gehen die Organisatoren aber auch der Auslastung der Angebote, sowie in Rücksprache mit den Bürger und Bürgerinnen den ggf. fehlenden Angeboten und Räumen nach. Die Gemeinde freut sich über jede/n Teilnehmer/in die/der an der dazugehörigen Umfrage teilnimmt. 

Der Fragebogen ist hier online verfügbar oder kann in Schriftform im Rathaus abgeholt werden. 

Wald

20.10.2018 – Jetzt Plätze sichern: „Natürlich gesund bleiben im Wittmunder Wald“

Am Samstag, den 20.10.2018 möchten wir gemeinsam mit Euch um 10.00 Uhr in eine bewegungsreiche Tagesveranstaltung starten.

Mit dabei sind interessante Workshops, ein leckerer Mittagsimbiss und ein buntes Rahmenprogramm mit Zapfenzielwurf, Cross Boccia, 3D Baumpuzzle, einer Kletteraktion der Sportjugend und vielem mehr.

Wir freuen uns außerdem auf einen Fachvortrag von Dr. Arne Göring von der Universität Göttingen zum Thema „Auf dem Weg ins Glück – Gesundheitspotenziale sportlicher Aktivitäten in der Natur“. 

Alle weiteren Infos, die Beschreibungen der Workshops und die Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie hier.

Besondere Vorkenntnisse oder eine Vereinszugehörigkeit sind nicht erforderlich.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Für Fragen, sowie die telefonsiche Anmeldung steht Ihnen
Jenny Hähnel zur Verfügung: Tel.: 04461 / 9183231

Bounce-Ball-2

26.08.2018 – Bounce-Ball beim Frauensporttag

Die Teilnehmerinnen beim Frauensporttag in Zetel dürfen sich auch dieses Mal wieder über vielfältige und auch ein paar ausgefallene Angebote freuen.

Mit dabei sind z.B.:

Aikido
japanische Kampf- oder auch Friedenskunst u.a. mit Stock und Schwert
Sotaiho
asiatische Heilgymnastik zur Entspannung der Muskulatur
Kick-Boxen
trainiert Fitness, Reaktionsvermögen und Koordination mit Tritten und Schlägen ohne Vollkontakt
Bounce-Ball
ein rasantes und verletzungsarmes Teamspiel mit gepolsterten Schlägern verspricht großen Spielspaß
Modern Dance
eine tolle Mischung aus Jazz Dance und freien Tanzelemten um dem Körper Ausdruck zu verleihen
Und das war noch nicht alles!.

Viele weitere tolle Workshops warten darauf von Euch besucht zu werden!
Hier gehts zur Anmeldung und zu den ausführlichen Workshoperklärungen

Anmeldeschluss ist der 15.08.2018