news

Ab 18.11.2021 neue Allgemeinverfügung für Friesland

Wichtig: Für den Sport gelten erweiterte Regelungen

Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat der Landkreis Friesland eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch den Sport betrifft.

Hiermit informieren wir Euch über die wichtigsten Punkte:

  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen mit Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 3G Regel erlaubt.
  • Das Hygienemerkblatt behält seine Gültigkeit mit der Ausnahme, dass die Freiwilligkeit für 2G entfällt.

Wichtig: Für Übungsleitende gibt es bei der 2G und 3G Regelung keine Ausnahme! Das heißt, Übungsleitende die weder über einen Impf- noch Genesenennachweis verfügen, können für die Dauer der Allgemeinverfügung keine Übungsstunden im Innenbereich mehr anbieten und müssen sich vor dem Training/Sport im Außenbereich (ebenfalls) testen (lassen).

Ausgenommen von der Regelung sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18. Jahren
  • Trainings von Rettungsschwimmern
  • Schulsport
  • begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern
  • Personen mit Nachweis, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen können (negativer Testnachweis trotzdem erforderlich)

Die Allgemeinverfügung gilt ab 18.11.2021 bis einschließlich 25.11.2021, eine neue Verordnung des Landes wird in der kommenden Woche erwartet.

Sobald eine neue Verordnung und/oder Allgemeinverfügung vorliegt, werden wir Euch informieren.

Bleibt gesund

Euer KreisSportBund Friesland Team

Comments are closed.