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Info zum Selbsttest unter Aufsicht

2G+ im Sport erlaubt mit Selbsttest unter Aufsicht

In Friesland ist es Sportvereinen erlaubt, einen Selbsttest unter Aufsicht für ihre Mitglieder anzubieten. Hiermit möchten wir Euch ein paar Informationen über die Bedingungen zukommen lassen:

  • Der Selbsttest unter Aufsicht muss vor der Übungsstunde durchgeführt werden.
  • Durchführungsort des Tests sollte vor der Halle oder im Eingangsbereich (und nicht im Sportraum) sein. 
  • Aufsichtspersonen sollten unbedingt darauf achten den Mindestabstand einzuhalten.
  • Der Verein kann eine Bescheinigung ausfüllen (s. Vorlage), muss er aber nicht. Wenn ein Mitglied dies verlangt, sollte dies jedoch erfolgen. 
  • Wichtig: Der Selbsttest muss zertifiziert sein. Informationen dazu, sowie eine entsprechende Liste findet Ihr hier.
  • Unsere Empfehlung aufgrund des Aufwandes ist: Selbsttest durchführen -> vorzeigen lassen -> Häkchen setzen (TN-Liste) -> Einlass in die Halle.
  • Wichtig: Der Verein kann selbst entscheiden, ob er Selbsttests unter Aufsicht anbietet oder nicht und ob eine Bescheinigung ausgefüllt wird. 

Wenn es Fragen gibt, stehen wir Euch gerne zur Verfügung. 

Euer KreisSportBund-Friesland-Team

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Ab 27.11.2021 neue Allgemeinverfügung LK Friesland

Verschärfung der Regelungen

Hiermit geben wir die weitergehende Anordnung des Landkreises weiter. Diese gilt mind. bis zum 17.12.2021 oder durch weitere Verordnungen durch das Land Niedersachsen.

A.) Weitergehende Anordnungen für den Landkreis Friesland (2G-Plus):

  1. A.) Weitergehende Anordnungen für den Landkreis Friesland (2G-Plus):

    1. Ab dem 27.11.2021 ist der Zutritt zu den geschlossenen Räumen und die dortige Entgegennahme von Leistungen der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Betriebe auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2. Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine gültige negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen können:

    a) Gastronomiebetriebe (§ 9 Nds. Corona-Verordnung) einschließlich Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars oder ähnliche Einrichtungen (§ 12 Nds. Corona-Verordnung); § 9 Absätze 6 und 7 Nds. Corona-Verordnung gelten entsprechend.

    b) Die Nutzung einer Beherbergungsstätte (§ 8b Nds. Corona-Verordnung).

    c) Die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahmen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahmen Dienstleistungen (§ 8a Nds. Corona-Verordnung).

    d) Innenraum von Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern (§ 8b Nds. Corona-Verordnung).

    e) Museen, Theater, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen (mit Ausnahme von Bibliotheken), Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen (§ 8 Nds. Corona-Verordnung).

    2. Ab dem 27.11.2021 ist die Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 15 gleichzeitig anwesenden Personen, auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen kann. § 8 Absatz 3 Nds. Corona-VO gilt entsprechend.

    3. Ab dem 27.11.2021 dürfen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt i.S.v. § 11b Nds. Corona-Verordnung Bewirtungsleistungen und Leistungen von Fahrgeschäften nur gegenüber Personen erbracht und von Personen entgegengenommen werden, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona- Verordnung vorlegen können. Diese Beschränkung ist durch geeignete Maßnahmen im Sinne von § 11 b Absatz 4 Nr. 3 Nds. Corona-Verordnung oder vergleichbare Maßnahmen zu kontrollieren.

    4. Soweit in den aufgezählten Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen nur Personen anwesend sind, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen können, ist dennoch eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 4 Corona-Verordnung zu tragen und der Abstand im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz Corona-Verordnung untereinander einzuhalten. § 8 Absatz 7 Nds. Corona-Verordnung ist auf die Regelungen der Ziffern B.) Nr. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

    5. Ausnahmen von den genannten Anordnungen:
    Die Regelungen nach B.) Nummer 1 bis 3 gelten nicht
    a) für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und
    b) für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen können oder dürfen.
    Die hier unter Nr. 5 b) genannten Personen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen,
    soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

Bleibt weiterhin gesund.

Euer Team vom KSB Friesland e.V.

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Ab 18.11.2021 neue Allgemeinverfügung für Friesland

Wichtig: Für den Sport gelten erweiterte Regelungen

Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat der Landkreis Friesland eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch den Sport betrifft.

Hiermit informieren wir Euch über die wichtigsten Punkte:

  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen mit Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 3G Regel erlaubt.
  • Das Hygienemerkblatt behält seine Gültigkeit mit der Ausnahme, dass die Freiwilligkeit für 2G entfällt.

Wichtig: Für Übungsleitende gibt es bei der 2G und 3G Regelung keine Ausnahme! Das heißt, Übungsleitende die weder über einen Impf- noch Genesenennachweis verfügen, können für die Dauer der Allgemeinverfügung keine Übungsstunden im Innenbereich mehr anbieten und müssen sich vor dem Training/Sport im Außenbereich (ebenfalls) testen (lassen).

Ausgenommen von der Regelung sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18. Jahren
  • Trainings von Rettungsschwimmern
  • Schulsport
  • begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern
  • Personen mit Nachweis, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen können (negativer Testnachweis trotzdem erforderlich)

Die Allgemeinverfügung gilt ab 18.11.2021 bis einschließlich 25.11.2021, eine neue Verordnung des Landes wird in der kommenden Woche erwartet.

Sobald eine neue Verordnung und/oder Allgemeinverfügung vorliegt, werden wir Euch informieren.

Bleibt gesund

Euer KreisSportBund Friesland Team

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Jetzt anmelden! Integration läuft 2021 als Virtual Run in Friesland

Gemeinsam für mehr Toleranz und gegen Rassismus

Am zweiten Oktober-Wochenende (09./10.10.2021) rufen die Sportbünde Friesland, Wilhelmshaven und Wittmund gemeinsam mit den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe der Landkreise Friesland und Wittmund sowie der Stadt Wilhelmshaven alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an einer gemeinsamen Lauf- und Walking-Aktion auf.

Ziel der Aktion ist es, möglichst viele Menschen an diesem Wochenende für eine kleine (oder auch größere) Lauf-, oder Walkingstrecke zu motivieren. „Gemeinsam wollen wir uns für ein friedliches Miteinander stark machen und uns einmal mehr gegen Rassismus positionieren“, heißt es bei den Organisatorinnen und Organisatoren.

Unter dem Motto: „Jeder Kilometer zählt“ findet die Aktion zum dritten Mal und aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie zum zweiten Mal als „Virtual Run“ statt. Das heißt: Die Teilnehmenden können sich ihre Strecke sowie die Uhrzeit des Laufens selbst aussuchen. Frühaufsteher können somit beispielsweise um 8 Uhr morgens starten, anderen ist es vielleicht am Abend lieber. Je nach aktueller Vorgabe der dann geltenden Corona-Verordnung(en) ist es auch möglich, gemeinsam mit Freunden bzw. als Team zu laufen.

Für die ersten 300 Angemeldeten (pro Kreis/Stadt) gibt es ein kostenloses Startpaket um zu zeigen, wofür an diesem Wochenende die Laufschuhe geschnürt werden. Alle weiteren Teilnehmenden können eine Startnummer erhalten.

Das Herz der Veranstaltung bildet unsere Online-Fotogalerie, in der die Laufergebnisse zusammengezählt und die selbst erstellten Fotos der Läufer-/innen online präsentiert werden. Angemeldete, die uns ein Foto übersenden, erhalten im Nachgang eine kleine Überraschung als Dankeschön.

Anmeldungen sind bis zum 24.09.2021 möglich, gerne online über unsere Homepage unter der Adresse www.integrationlaeuft.de. Auch telefonisch oder via E-Mail ist eine Anmeldung möglich: Anmeldungen für Friesland richtet gerne an Kristina Klattenberg, Tel.: 04461 / 9160 – 926.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Projekt Integration läuft ist Teil der Interkulturellen Woche. Diese startet für Friesland in diesem Jahr erstmalig am 19.09.2021. Das Angebot der Interkulturellen Woche finden Sie unter: 

https://www.friesland.de/portal/seiten/interkulturelle-woche-2021-901001347-20800.html

technisches-Equipment

Jetzt ausleihen: Webcams und Headsets für Sportvereine in Friesland

Wie bereits berichtet, konnte der KSB Friesland im Rahmen einer Förderung durch die Lotto-Sport-Stiftung grundlegendes technisches Equipment anschaffen. 

Besonders freuen wir uns, dass davon nicht nur unser ehrenamtlicher Vorstand und die Hauptamtlichen profitieren, sondern auch die Sportvereine vor Ort teilhaben können. 

Ab sofort stellen wir unseren Vereinen 7 Headsets und 7 Webcams in einer Leih-Box kostenlos (gegen eine Kaution) zur Verfügung. Selbstverständlich können auch weniger bzw. einzelne Sets entliehen werden. 

Damit sind Online-Veranstaltungen wie z.B. Sitzungen über Skype, Zoom oder GoTo Meeting wunderbar zu handhaben. 

Auch Übungsleitende können für Online-Bildungsveranstaltungen das Equipment ausleihen. 

Außerdem entliehen werden können ein Interviewmikrofon (z.B. für Videobotschaften) und ein Tischmikrofon mit integriertem Lautsprecher für Hybrid-Konferenzen im kleinen Kreis. 

Weiterhin bietet der KSB Friesland Live-Schaltungen mit dem LSB (in Hannover) in den eigenen Räumlichkeiten (Jever) an (z.B. im Themenfeld Sportstättenbau). Ihr habt Interesse? Ruft uns an!

Fragen und Reservierungen nimmt Jenny Hähnel (Sportreferentin) entgegen. 

Verleih-Equipment

Projekt: Digitalisierung im KSB Friesland

Um auch zukünftig die Sportvereine aktiv und unabhängig von der Pandemie bestmöglich unterstützen können, hat der KSB Friesland eine Förderung bei der Lotto-Sport-Stiftung beantragt. 

Die Lotto-Sport-Stiftung hat es möglich gemacht, sowohl die ehrenamtlich- als auch hauptamtlich Tätigen im KSB Friesland mit Headsets und Webcams auszustatten. 

Doch das ist noch nicht alles: Nun ist der KSB Friesland e.V. auch für Live-Schaltungen zum LSB in Hannover bestens ausgerüstet. Ein mobiler Beamer, sowie ein Tischmikrofon machen Hybrid-Termine z.B. im Themenfeld Sportstättenbau möglich. So können Vereine zum KSB in die Jahnstraße in Jever kommen und via Live-Schaltung mit dem LSB ins Gespräch gehen. Dies erspart viel Fahrzeit, Kosten und Nerven auf der Autobahn.

Für Videobotschaften z.B. für Ehrungen oder die Bewerbung von Sportprojekten gibt es nun außerdem ein Interviewmikrofon für perfekte Tonqualität. 

Das Team vom KSB Friesland freut sich über diese großartige Unterstützung und sagt: VIELEN DANK an die Lotto-Sport-Stiftung

siehe auch: Jetzt ausleihen! Technisches Equipment für Sportvereine in Friesland. 

Tag-der-Bewegung-Sande

Tag der Bewegung – Tolle Aktionen auch in Friesland

SUP - Kurse auf dem Sander See und vieles mehr

Am 17.07.2021 ist es soweit. Niedersachsen startet den Tag der Bewegung. Viele Vereine und Sportgruppen beteiligen sich mit tollen Aktionen. 

Hier geht es zu weiteren Infos und den Aktionen.

Hinweis: Viele Angebote starten ohne Ankündigung über die offizielle Seite. Haltet die Augen offen für Aktionen vor Ort. 

Viel Spaß und Bewegung wünscht Euch Euer Sportbund-Team

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Zusatztermin: „Vereinsrechtliche Fragen in Corona-Zeiten“

Einladung zur Online-Sprechstunde für Vorstände, Übungsleitende, Engagierte und Interessierte.

Hiermit laden wir Euch herzlich zu unserer Online-Sprechstunde ein. Als Referenten konnten wir Vereinsberater Dietmar Fischer gewinnen, der sich auf die Themenbereiche Finanzen & Steuern, Recht & Versicherungen sowie Sporträume spezialisiert hat.

Wann?          am Dienstag, 23.03.2021 (Zusatztermin aufgrund der großen Nachfrage)
Wie spät?      um 18.00 Uhr (Dauer ca. 75-90 Min.)
Wo?              online über die Plattform „Zoom“

Gebühr: Die Teilnahme ist kostenlos
Referent: Dietmar Fischer

Hinweis: Der Termin am 15.02.2021 ist bereits ausgebucht. 

Eure individuellen Fragen sind Kern der Sprechstunde.

Themenbeispiele:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen (BGB und COVID-19-Abmilderungsgesetz)
  • Amtszeit des Vorstandes
  • Verschieben oder Ausfallenlassen der Mitgliederversammlung
  • Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung online oderhybrid Schriftliche Stimmabgabe
  • Mehrheitsentscheidungen im Umlaufverfahren
  • etc.

Gut zu wissen:
Für die Teilnahme am Zoom-Meeting wird kein Account, sondern nur ein internetfähiges Endgerät wie z.B. Laptop, PC, Tablet oder Handy benötigt.

Technische Fragen richtet gerne vorab an Jenny Hähnel (Tel.: 04461 9183231) oder Kristina Klattenberg (Tel.: 04461 9160926). Auch ein vorheriger Technik-Check ist möglich (bitte meldet Euch dazu bis zum 12.02.2021).

Anmeldung

Wir bitten um eine formlose Anmeldung bis zum 14.02.2021 per E-Mail an: sportreferentin-haehnel@ksb-friesland.de oder telefonisch unter: 04461 9183-231.

Wenn es bereits Fragen gibt, könnt Ihr uns diese gerne im Voraus übersenden.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme

Euer Team vom KreisSportBund Friesland e.V.

Hinweis: Die Sprechstunde wird vom LSB Niedersachsen e.V. gefördert.

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ARAG-Sportversicherung erweitert Versicherungsschutz

Der LandesSportBund Niedersachsen und der Niedersächsische Fußballverband haben zum 1. Januar 2021 umfangreiche Verbesserungen und Erweiterungen der Sportversicherung vorgenommen.

Erweiterungen im Überblick
 
  • D&O-Versicherung und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Erhöhung der Versicherungssumme in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
Alles Weitere könnt Ihr über die folgenden Links nachlesen: