2022_Energiesparen

Energiesparen: Förderung Kleinmaterial und -maßnahmen startet am 23.02.23

Kleinmaterialien und kleine Maßnahmen: Antrag über das LSB-Intranet

Es werden Materialien und Maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen.

Dies soll dabei helfen, die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abzumildern. 

Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben (maximal 2.000 €) für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.

Gut zu wissen – gefördert werden u.a.:

  • Wassersparende Perlatoren, Duschköpfe oder Armaturen
  • Ersetzen von „nicht-energiesparenden” Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
  • Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung oder Präsenzmelder)
  • Intelligente / smarte Heizungsthermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
  • Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
  • Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
  • Dämm-Maßnahmen von Wänden, Decken, Heizkörpernischen und Rollladenkästen
  • Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
  • Maßnahmen zum Monitoring des Energieverbrauchs (Messtechnik, Software)

Alle Bedingungen, nicht förderfähige Ausgaben und weitere Hinweise findet Ihr hier.

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