Es werden Materialien und Maßnahmen gefördert, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Sportanlagen und Vereinsgebäuden beitragen.
Dies soll dabei helfen, die Auswirkungen der Energiekrise bei den Antragstellern abzumildern.
Es werden bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben (maximal 2.000 €) für vereinsbetriebene Anlagen gefördert, bei denen der Verein für die Energiekosten aufkommen muss.