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Sport – Was ist erlaubt?

Hier haben wir für Euch die dringlichsten Fragen aus den FAQs des Landes Niedersachsen zusammengefasst:

Update: Nach unserem Sonder-Treffen mit LSB und Ministerium am 03.11.2020 möchten wir zu Beginn die folgende Bitte an Euch richten:

Bitte reduziert Eure sozialen Kontakte bestmöglich im Interesse der Gemeinschaft. Und: Bezieht diesen Leitsatz in Eure Überlegungen mit ein, wenn Ihr sportliche Aktivitäten plant.

Was gilt für den Freizeit- und Amateursport?

  • Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist eingeschränkt möglich.
  • Das Betreiben von Mannschaftssport ist nicht gestattet.
  • Die Ausübung von Individualsport ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig.

Was ist unter Individualsport zu verstehen?

  • Unter Individualsport sind die Sportarten zu verstehen, die insbesondere allein, zu zweit und grundsätzlich ohne direkten Körperkontakt zu anderen betrieben werden können. Es sind Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind. Hierzu gehören u. a. Leichtathletik, Tennis, Golf oder Turnen.
  • Individualsportarten, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern mit Menschen jenseits des eigenen Haustandes nicht eingehalten werden kann, also beispielsweise Judo oder Karate oder ähnliches, dürfen jeweils nur mit einer anderen Person betrieben werden und die Sportpartnerinnen und Partner dürfen nicht wechseln.

Mit wie vielen Personen darf diese Form von Individualsport betrieben werden?

  • Individualsport darf alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands betrieben werden.
  • Es ist unbedingt darauf zu achten, dass Kontakte und Begegnungen auf ein Minimum beschränkt werden und der Mindestabstand mit Menschen aus einem anderen Hausstand die ganze Zeit über gewahrt bleibt.
  • Auch, wenn es sich beispielsweise bei der Leichtathletik oder beim Tennis um Individualsportarten handelt ist z. B. ein Training mit größeren Trainingsgruppen aktuell nicht gestattet.

Wie viele Personen dürfen sich insgesamt zeitgleich auf einer Sportanlage befinden?

  • Dies geben die Hygienekonzepte der Betreiberinnen und Betreiber von Sportanlagen vor. Hier sind Maßnahmen vorzusehen, die die auf oder in einer Sportanlage befindliche Personenzahl je nach räumlicher Kapazität begrenzen und steuern. Wichtig: In Friesland sind die kommunalen und landkreisgeführten Sportanlagen (ausg. Schulsport) geschlossen. Weiterhin ist jede/r angehalten seine/ihre sozialen Kontakte auf ein notwendiges Maß zu reduzieren.
  • Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit bzw. mit Personen des eigenen Haushalts betrieben wird und zu anderen Individualsporttreibenden der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Wenn es Fragen gibt, meldet Euch gerne.

Bleibt gesund!

Euer KreisSportBund-Team

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