Liebe Sportvereine, im Folgenden informieren wir Euch über die wichtigsten Regelungen im Landkreis Friesland.
Eine detaillierte Information erhalten heute (am 03.11.2020) alle Vereinsvorstände zusätzlich per Email.
Grundsätze
- Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:
- Angebote von Freizeitaktivitäten, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden wie Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Kletterparks
- Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
- Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze).
- Zulässig bleibt die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes auf und in diesen Sportanlagen. Diese Ausnahme trifft auf die Sportanlagen des Landkreises und der Kommunen in Friesland nicht zu. Wir weisen zur Klarstellung darauf hin, dass die Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze des Landkreises und der Kommunen) mit sofortiger Wirkung für die Nutzung durch die Vereine und sonstigen Nutzer (ausg. Schulen) geschlossen sind.
2. Schulsport bleibt auf öffentlichen Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze) erlaubt, diese bleiben auch für den Schulsport geöffnet.
3. Für Spitzen- und Profisport gelten besondere Regeln gem. § 16 der Verordnung.
4. Vereine die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen wollen dürfen dieses tun, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt. Problem liegt an einem geeigneten Durchführungsort.
Die Verordnung tritt am 02.11.2020 in Kraft und am 30.11.2020 außer Kraft.
Wenn es Fragen gibt, meldet Euch gerne.
Euer KreisSportBund-Friesland-Team