Corona - Fragen und Antworten
Auf Grund vieler Änderungen arbeiten wir momentan an einem großem Update aller Fragen.
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Corona - Fragen und Antworten
Stand aller Aussagen und Antworten in diesem Dokument
ist der 07.05. mit Aktualisierung vom 11.05., 27.05., 15.06. und 25.06.2020
Sporthallen und Gymnastikräume
Die landkreiseigenen und kommunalen Sporthallen öffnen in Friesland gemeinschaftlich am 08.06.2020.
Wichtiger Hinweis zu Duschen und Umkleiden im LK Friesland: Aufgrund des erheblichen Mehraufwandes für unsere Sportvereine bleiben die Umkleiden und Duschen in den kommunalen und landkreiseigenen Sporthallen auch weiterhin geschlossen.
Vereinseigene Anlagen können nach eigenem Ermessen, aber nur unter Beachtung und Einhaltung der Hygienebestimmungen geöffnet werden.
Wichtig: Zuschauer sind bisher nur im Freien und unter besonderen Bestimmungen wieder erlaubt. In der Halle sind Zuschauer somit noch nicht zulässig. (s. Outdoor-Frage: Sind Zuschauer erlaubt?)
Bitte beachtet dazu auch das Hygienemerkblatt, sowie die an die Vorstände übersendeten Dateien:
Die Anzahl der Teilnehmenden richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten, der Sportart, den Trainingsmethoden, sowie ggf. auch nach den teilnehmenden Zielgruppen.
Entscheidend ist die kontinuierliche Einhaltung der empfohlenen Mindestabstände und die Vermeidung von Gruppenbildungen und Warteschlangen. Auch die Aerosol-Verteilung und die sportartspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände sollten hier Berücksichtigung finden.
Bitte schaut Euch dazu die verlinkten Dateien, sowie die nachfolgenden Fragen zum Sportbetrieb an:
Aushang: Kontaklose Betätigung in der Sporthalle Friesland
Grundsätzlich soll die Sportausübung auch weiterhin dort wo es möglich ist kontaktlos mit einem Abstand von zwei Metern zu anderen Personen erfolgen.
Bei der Sportausübung in Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen, ist körperlicher Kontakt jedoch ab dem 06.07.2020 erlaubt.
Das heißt: Fußball, Handball, Beachvolleyball und viele andere Sportarten sind nun auch wieder mit sportlichen Zweikämpfen gestattet, wenn eine lückenlose Dokumentation erfolgt.
Auch Spiele zwischen/unter Kleingruppen sind wieder möglich, wenn die Gesamtzahl der Sporttreibenden die Größe von 30 Personen nicht überschreitet.
Eine Dokumentation der Mitglieder ist zwingend erforderlich, für die Dauer von 3 Wochen aufzubewahren und nach 4 Wochen zu löschen.
Hintergrund: Die Anfrage galt für
- Reha-Sport Orthopädie,
- Innere/Lungensport und
- Intellektuelle Beeinträchtigung (geistige Behinderung)
Anwort: Ja, aber ggf. mit Einschränkungen.
Auch diese Sportgruppen müssen die Hygienevorgaben und Kontaktbeschränkungen vollumfänglich einhalten und ggf. mit zusätzlichen präventiven Maßnahmen umsetzen:
Dies kann beispielsweise folgendes beinhalten: Minimierung der Gruppengröße, Sicherstellung einer guten und regelmäßigen Belüftung der Räume, Nutzung von eigenem Equipment, z.B. einer eigenen Gymnastikmatte, sowie Einhaltung aller Regelungen für das Betreten und Verlassen der Anlage, das Unterschreiben von Listen, und die Nutzung der Toiletten.
Das Risiko für die jeweiligen Zielgruppen ist abzuschätzen und möglichst gering zu halten.
Der KSB Friesland empfiehlt daher z.B. den Lungensport nur Outdoor anzubieten und bei besonderen sowie sehr jungen Zielgruppen die Machbarkeit zu prüfen.
Ja, das Tanzen mit einem Partner, der nicht aus dem eigenen Haushalt stammt ist erlaubt.
ABER: Es darf daraufhin kein Partnerwechsel erfolgen.
Näheres dazu findet Ihr beim Tanzsportverband (www.NTV-Tanzsport.de).
Sportplätze & Outdoor-Angebote
Die Sportplätze sind im LK Friesland ab 11.05.2020 freigegeben.
Damit ist der Betrieb und die Nutzung öffentlicher + privater Sportanlagen im freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gem. § 1 Abs. 8 Landes-VO möglich.
Bei der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen gibt es keine pauschale Begrenzung. Entscheidend ist der Abstand zwischen den einzelnen Personen (zwei Meter).
Außerhalb der öffentlichen und privaten Sportanlagen an der frischen Luft muss eine Trainerin oder ein Trainer die Gruppe anleiten, damit diese in unbegrenzter Größe zusammenkommen und trainieren darf. Die Abstandsregeln von zwei Metern zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes gelten natürlich auch hier.
Bitte beachtet auch hier wieder die sportartspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände und des DOSB.
Tipp: Hygienekonzept erstellen (in direkter Anlehnung an die jeweiligen Vorgaben des Fachverbandes). Dies an Mitglieder und Eltern weitergeben, auf den Plätzen aushängen, sowie konsequent umsetzen.
Dies beinhaltet u.a. auch darauf zu achten, dass beim Betreten und Verlassen der Anlage ein Mindestabstand gewahrt und alle anderen Beschränkungen weiterhin eingehalten werden. Fragen dazu richtet gerne an uns (s. auch: „Müssen Listen geführt werden?“).
Ja, während der Sportausübung im Freien dürfen Interessierte wieder zuschauen.
Das gilt sowohl für das Training als auch für Wettkämpfe. Auch Eltern dürfen jetzt wieder ihre Kinder betreuen und müssen sich nicht mehr von der Außensportanlage entfernen.
Wenn weniger als 50 Personen zuschauen muss lediglich muss ein Abstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person eingehalten werden, die nicht dem eigenen Hausstand angehört.
Kommen mehr als 50 und bis maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauer, um bei einer Sportausübung zu zuschauen, müssen diese zusätzlich zur Abstandsregel Sitzplätze einnehmen. Bitte stimmen Sie große Zuschauergruppen mit dem zuständigen Ordnungsamt ab. Wichtig: Die Veranstalter müssen außerdem die Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer erfassen, um mögliche Infektionsketten später nachvollziehen zu können.
Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen hat die Veranstalterin oder der Veranstalter sicherzustellen, dass jede Besucherin und jeder Besucher eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, soweit und solange die Besucherin oder der Besucher nicht sitzt.
Seit dem 08.06. stehen auch sonstige Freiflächen wie z.B. Waldwege, Parks etc. für Sportgruppen wieder zur Verfügung.
Voraussetzung: Ein/e begleitende/r Trainer/in/Übungsleiter/in. Damit ist beispielsweise die 2-Personenregel für Nordic Walking, Laufen etc. aufgehoben, sofern ein Trainer/Übungsleiter die Gruppe begleitet.
Wir empfehlen die Vorbereitung einer Bescheinigung die mitgeführt werden kann und bestätigt, dass die/der Übungsleitende im Auftrag des Vereins unterwegs ist.
Achtung: Auch auf diesen Freiflächen gilt im Sport ein Mindestabstand von 2 Metern. Für bestimmte Sportarten z.B. Radfahren gibt es ggf. weitere Abstandsregeln (siehe DOSB SPORTARTSPEZIFISCHE ÜBERGANGSREGELN).
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundes- und Landesverordnungen ist Leichtathletiktraining an unterschiedlichen Stellen in einem Leichtathletikstadion in 1:1 Trainer-Athlet-Situationen bzw. Kleinstgruppen von 1 Trainer und bis zu 5 Athleten auch mit bis zu 4-5 solcher Teams zeitgleich organisierbar (siehe DOSB SPORTARTSPEZIFISCHE ÜBERGANGSREGELN).
Training und Abnahme im Bereich Sportabzeichen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich.
Bedingungen:
- Abnehmer haben Handschuhe zu tragen
- Tragen eines Mundschutzes für Trainer wird empfohlen
- Zugänge sind zu beschränken (je nach Größe der Sportanlage)
- Keinerlei Hilfestellungen durch den Prüfer
- Handgeräte (wie z.B. Bälle, Seile) müssen desinfiziert oder dürfen nur mit Handschuhen verwendet werden.
Weitere detaillierte Informationen dazu haben unsere Vereine in Form eines Mailings erhalten.
Für den Bereich Schwimmen wurde noch nicht entschieden.
Die Wege als solches können genutzt werden, die Geräte der Pfade sind bis auf weiteres gesperrt.
Hinweis: Das Angeln in gewerblich betriebenen Angelteichen ist in Niedersachsen wieder erlaubt. Allerdings müssen die vorgeschriebenen Abstandsregeln eingehalten werden.
Besondere Hygiene-Maßnahmen
Ja. Der LSB Nds. empfiehlt, und einige Kommunen verlangen verständlicher Weise die Bestimmung einer Person, die für das Hygienekonzept im Verein zuständig ist, dies in die Umsetzung bringt und damit auch als Ansprechpartner für das Gesundheitsamt im Falle eines Falles zur Verfügung steht.
Dies beinhaltet zum Beispiel u.a. die Bereithaltung der Anwesenheitslisten oder zumindest einen schnellen Zugriff darauf.
Einige Kommunen haben ihre Vereine bereits um die Benennung eines Hygiene-/Coronabeauftragten gebeten.
Wichtig: Der Hygiene-/Coronabeauftragte muss nicht den ganzen Tag auf der Sportanlage anwesend sein. Mit der Bekanntgabe des individuell erstellten Hygienekonzeptes werden bestimmte Verantwortlichkeiten auf die jeweiligen Übungsleitenden übertragen.
Jein.
Unter: Dateien und Links zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes findet Ihr eine Reihe an Checklisten und Hinweise, wie Ihr Euer eigenes Hygienekonzept erstellen könnt.
Anpassung wichtig: Trotz einer Vorlage/Checkliste müssen Vereine beachten, dass das Hygienekonzept an die spezifischen örtlichen und sportlichen Bedingungen also z.B. Platzgröße, Raumgröße, Gruppen- und Parkplatzbeschaffenheit, sowie benötigtes sportliches Equipment usw. angepasst werden muss.
Der Verein ist dafür verantwortlich das Hygienekonzept an die Mitglieder, Übungsleiter und ggf. auch externen Sportler weiterzugeben und für die tatsächliche Umsetzung zu sorgen.
Wer trotzdem noch Fragen hat, wendet sich gerne an Jenny Hähnel.
Über die Sportreferentin können Vereine u.a. auch Einsicht in den Konzeptentwurf vom MTV Hohenkirchen, sowie vom KBV Dunum-Brill erhalten, die dieses freundlicher Weise als Beispiel zur Verfügung gestellt haben.
Die Schutzmaßnahmen zum Hallensport entnehmt bitte dem Hygienemerkblatt zur Hallennutzung für den Landkreis Friesland. In anderen Landkreisen erhalten Vereine oftmals direkt über die Stadt/Gemeinde die geltenden Bestimmungen.
Allgemeine Regelungen und FAQs zum Bereich Sport können darüberhinaus beim Land Niedersachsen abgerufen werden.
Sportartspezifische Neuerungen werden über die jeweiligen Fachverbände verteilt, und optimalerweise in den SPORTARTSPEZIFISCHEN ÜBERGANGSREGELN festgehalten. Ggf. erfolgt auch hier die Info via Mailing/Newsletter. Haltet Euch bitte regelmäßig auf dem Laufenden.
Ja.
Bitte beachtet den Unterschied zwischen Hände- und Flächendesinfektion und die Beschaffenheit bestimmter Sportgeräte. Im Zweifelsfall bitte die Hausmeister der Hallen ansprechen.
Bei bestimmten Materialien können ggf. die Mitglieder gebeten werden, ihr eigenes Equipment wie z.B. Matten, Bälle oder Decken mitzubringen. Dies ist je nach Kosten-/Nutzenaufwand abzuwägen und am besten mit den Gruppen abzustimmen.
Für die Trainer in einigen Sportarten Pflicht, ansonsten nur beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr. Vor allem im Jugendbereich werden für die Trainer Masken empfohlen.
Ja, in Friesland müssen Anwesenheitslisten geführt werden. Diese Maßnahme dient der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten.
Die Listen müssen für die Dauer von drei Wochen nach Zusammenkunft aufbewahrt werden und sind auf Verlangen der Ämter vorzuzeigen.
Spätestens einen Monat nach Zusammenkuft sind diese Listen zu löschen.
Eine Vorlage haben wir unseren Vereinen zur Verfügung gestellt, diese ist mit dem örtlichen Gesundheitsamt abgestimmt.
Gut zu wissen: Bitte führen Sie bei jeder Zusammenkuft (egal ob Training, Sitzung oder Arbeitseinsatz) eine entsprechende Liste.
Die kommunalen Umkleiden und Duschen sind zur Zeit im Landkreis geschlossen.
Wenn der Verein vereinseigene Toiletten öffnet, hat er ein Hygienekonzept zu erstellen und dies einzuhalten. -> siehe Hygieneregeln und Vorgaben. Weiterhin ist er für die sachgemäße und regelmäßige Reinigung+Desinfektion selbst verantwortlich.
Wassersport
Ja, als Einzelperson; bei Vereinshäfen ev. Regelung über Hausrecht, Hygienestandards sind einzuhalten, Vereinseinrichtungen sind jedoch geschlossen
Nein, derzeit nicht.
Ja, als Einzelperson; bei Vereinshäfen ev. Regelung über Hausrecht, Hygienestandards sind einzuhalten, Vereinseinrichtungen sind jedoch geschlossen
Ja, als Einzelperson; bei Vereinshäfen ev. Regelung über Hausrecht, Hygienestandards sind einzuhalten, Vereinseinrichtungen sind jedoch geschlossen
Nein, da Zusammenkunft im Verein, evtl. nur durch gewerbliche Kräfte zulässig. Ausnahmegenehmigung durch das Land NDS bei einem Verein im LK FRI erteilt
Ja, wenn keine Zusammenkunft und keine Öffnung von Vereinseinrichtungen; (ggf. Regelung für die Kite-Zonen über Hausrecht)
Gegenwärtig kein „Schulbetrieb“ im LK FRI möglich
Vereins- und Vorstandsarbeit
Laut (5 a) abweichend von Absatz 5 Satz 1 können gewählte Gremien von Vereinen, Initiativen oder anderen ehrenamtlichen Zusammenschlüssen Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen. Dies gilt neuerdings auch für Mitgliederversammlungen.
Hierbei ist sicherzustellen, dass die Teilnehmenden, die nicht einem Hausstand angehören, sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen und während des Aufenthaltes in den Räumlichkeiten einen Abstand von 1,5 Metern einhalten.
Die Gemeinschaftsräume in Vereinen bzw. Vereinsheimen dürfen unter Einhaltung der folgenden Maßnahmen wieder genutzt werden.
Bedingungen:
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, die nicht dem eigenen HAusstand angehören ist zu jedem Zeitpunkt (also auch beim Betreten und Verlassen) einzuhalten.
- Es müssen Anwesenheitslisten geführt werden, die für die Dauer von drei Wochen nach Zusammenkunft aufbewahrt werden und auf Verlangen vorzuzeigen sind. Spätestens einen Monat nach Zusammenkuft sind diese Listen zu löschen. Diese Maßnahme dient der Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten. Vereine in Friesland nutzen bitte die abgestimmte Vorlage.
- Bei der Nutzung von Gemeinschaftsräumen ist eine sehr gute Raumdurchlüftung mittels eines Lüftungsplans, der vergleichbar mit den Reinigungsplänen ist, zu gewährleisten. Es empfiehlt sich ein regelmäßiges Stoßlüften in einem Zeitabstand von 1 Stunde und für die Dauer von mind. 10 Minuten.
Die Gastronomie auf der Sportanlage darf wieder betrieben werden, wenn die Betreiberin oder der Betreiber der Einrichtung Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie Hygienemaßnahmen getroffen hat.
Erlaubt ist der Betrieb von Gaststätten in Gebäuden, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen muss gewährleistet sein. Maskenpflicht bei den Beschäftigten ist sicherzustellen, sowie die Möglichkeit zur Handdesinfektion für die Gäste. Die Gäste haben mit ihrem Einverständnis ihre Kontaktdaten anzugeben. Es sind somit Listen zu führen.
Satzung muss hier die Aussage geben, denn auch das Haushaltsrecht ist hier von berührt. Im Einzelfall den Fachverband fragen.
Bitte informiert Euch unbedingt, was rechtlich für Euch zutrifft und lasst die Versammlung „nicht einfach so entfallen“. Weitere Hinweise findet Ihr auch in der Rechtsbroschüre der DOSB Führungsakademie.
Ja, normal versichert über den Vereinszweck.
Ob GEMA-Gebühren anfallen oder nicht, ist unabhängig davon, ob der Sport drinnen oder draußen stattfindet (auch wenn draußen dann evtl. andere Personen mithören können). Entscheidend dafür, dass die Musiknutzung von der GEMA-Gebühr befreit ist, sind drei Faktoren, die alle drei gemeinsam erfüllt werden müssen:
– Es handelt sich um Kurse im vereinsinternen Trainingsbereich.
– Es nehmen ausschließlich Vereinsmitglieder teil.
– Es wird keine zusätzliche Kursgebühr erhoben.
Alle Regularien und Bedingungen finden Sie in der GEMA-Zusatzvereinbarung beim LandesSportBund Niedersachsen e.V.
Wenn bei einer Sportart gewährleistet werden kann, dass bei einer Austragung eines Wettkampfes die Anforderungen wie konsequenter Verzicht auf direkten körperlichen Kontakt, stets mindestens ein Abstand von zwei Metern, die Hygieneregeln sowie die besonderen Regeln für Zuschauer (s. Frage: Sind Zuschauer erlaubt) eingehalten werden, steht einem Wettkampf nichts entgegen.
Für die konkrete Ausgestaltung sollte jedoch in jedem Fall Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt vor Ort aufgenommen werden.
Wir empfehlen außerdem die Erweiterung des Hygienekonzeptes für die spezifischen Bedingungen der Veranstaltung.
Der KSB Friesland sammelt alle Fragen, die FAQs werden auf der Homepage veröffentlicht.
Ja, wenn zu jedem Zeitpunkt der Mindestabstand und die Hygieneregeln eingehalten werden. Weiterhin ist eine Liste zu führen (s. Vorlage für Friesland).
Weitere Informationen zur Liste lesen Sie in der Frage: „Müssen bei einem Sportangebot Teilnehmerlisten geführt werden?
Sport in Schule, Kita mit Verein
Ob und in welchem Umfang der Sportunterricht wieder regulär stattfindet, entscheidet die jeweilige Schule.
Eine Kostenübernahme für weiterführende Schulen wird vom Landkreis gerade geprüft, zusätzlich kann eine Ausfallgebühr über die Lotto-Sport-Stiftung beantragt werden. Letzteres gilt auch für die Grundschulen.
Zusammen mit der BeSS-Servicestelle gibt es eine alternative Möglichkeit.
Tatsächlich durchgeführte Stunden werden finanziert
- für Kitas: Die Träger und/oder Kommunen entscheiden über die Durchführung von Bewegungsangeboten bzw. die Zulassung von Kooperationspartnern
- für Schulen: Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern hängt vom jeweiligen Infektionsgeschehen ab. Die Schulen entscheiden selbst darüber, ob und in welchem Umfang sie Kooperationen eingehen.
Die landkreiseigenen und kommunalen Sporthallen öffnen in Friesland gemeinschaftlich am 08.06.2020.
Bitte beachtet dazu auch das Hygienemerkblatt, sowie die an die Vorstände übersendeten Dateien:
Die Anzahl der Teilnehmenden richtet sich nach den örtlichen Begebenheiten, der Sportart, den Trainingsmethoden, sowie ggf. auch nach den teilnehmenden Zielgruppen.
Bitte schauen Sie sich dazu die verlinkten Dateien, sowie die nachfolgenden Fragen zum Sportbetrieb an:
Für Fragen und Unterstützungswünsche in diesem Bereich wendet Euch gerne an Kristina Klattenberg Tel.: 04461 / 9160-926
Besondere Förderung für Vereine
Ja über der Notfallfonds „HILFE COVID-19“ der Lotto-Sport-Stiftung
Höhe: bis zu 500 €
z.B. für: Absagen von eigenen Veranstaltungen und Projekten, Nicht gedeckte Vorbereitungskosten, Ausfallhonorare, Druckkosten, und viele andere mehr.
JA über die „Förderung von Online-Angeboten“ durch den LSB
250 € für Online-Videos sowie
250 € für technisches Equipment (auch rückwirkend)
Achtung:
Videoaufnahmen in gesperrten Räumlichkeiten bedürfen einer Genehmigung. Alle Einzelheiten finden Sie in den jeweiligen Abrechnungsbestimmungen 🙂
Ja, dies war bis zum 15.07.2020 möglich. Die Förderprogramme sind jedoch ausgelaufen. Wenn Sie zielgruppenspezifische Outdoor-Angebote planen, die neu in das Vereinsangebot aufgenommen werden, sprechen Sie uns gerne an. Ggf. ist hier eine der allgemeinen Förderungen vom LSB Nds. möglich.
Bitte teilen Sie dies so zeitnah wie möglich dem zuständigen Sachbearbeiter mit, dieser wird das weitere Vorgehen abstimmen. Ggf. kann ein Nachholtermin gefunden werden.
Für Fragen und Unterstützungswünsche wendet Euch gerne an Jenny Hähnel – Tel.: 04461 / 9183-231
Übungsleitende und Übungsleiterlizenzen
Alle LSB-Lizenzen, die zum 31. Dezember 2020 auslaufen, können um ein zusätzliches Jahr verlängert werden.
Alle Lehrgänge sind von offizieller Seite bis Ende Juni abgesagt.
Weitere Schritte sind abzuwarten.
Das Bildungsteam hat niedersachsenweit gemeinsam Online-Fortbildungen entwickelt, zu denen wir herzlich einladen:
8 LE von 15 LE können online besucht werden
Webinare – Weitere Veranstaltungen
Wichtiger Hinweis:
Es kursieren Online-Angebote, die nicht anrechenbar sind. Bitte kontaktiert uns, wenn Ihr Fragen dazu habt oder unsicher seid:
Für Fragen und Unterstützungswünsche wendet Euch gerne an Daniela Liessmann Tel.: 04461/9183-85
Hinweis zum Fragenkatalog: Trotz aller Sorgfalt kann auch bei uns mal eine Info, eine Änderung oder auch ein Verbot durchrutschen. Daher sind alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal auf die sportartspezifischen Übergangsregeln der Fachverbände hinweisen, die die einzelnen Sportarten berücksichtigen.