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Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtliche, Übungsleitende und Vereine

Der DOSB und die Landessportbünde haben sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv für steuerliche Verbesserungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen eingesetzt.

Das positive Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen fassen wir im Folgenden kurz für Euch zusammen:

Für Vereine:

  • Steuerliche Freigrenze wurde von 35.000,00 € auf 45.000,00 € angehoben.
  • Weniger Bürokratie, da Mittelverwendungsrechnung für kleinere Vereine nicht mehr vorgelegt werden muss.
  • Weitere Änderungen siehe Anlage (PDF: Stärkung Ehrenamt).

Für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Vorstandsarbeit):

  • Ehrenamtspauschale wurde von 720,00 € auf 840,00 € heraufgesetzt.

Für Übungsleitende:

  • Hier galt bisher der Jahresfreibetrag von 2.400,00 € (das entsprach durchschnittlich 200,00 €/Monat).
    Nun ist der Freibetrag auf 3.000,00 € heraufgesetzt worden (somit 250,00 € monatlich.)

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