Ausgeschöpft: Förderprogramm Outdoorsport- und Energiesparen!

Es wurden 600.000 € bereitgestellt die vermutlich schnell aufgebraucht sind

Mit Blick auf die anhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen und die gestiegene Attraktivität des Outdoorsports werden Maßnahmen für neue Outdoorsportangebote unterstützt.

Aber auch die aktuelle Energiekrise zwingt unsere Sportvereine zu handeln. Ab sofort werden Kleinmaterialien und -maßnahmen zur Energieeinsparung gefördert!

Förderung Sachleistungen Outdoorsport

Sportvereine können bis zu 5.000 € für die Sicherung und Entwicklung von Sportangeboten erhalten. 

Förderfähig sind vor allem nachhaltig nutzbare Sportgeräte für Outdoorsportangebote (z.B. Outdoorfitnessgeräte, Großsportgeräte).

Nachgeordnet kann eine Förderung für die Errichtung von Anlagen für neue Outdoorsportangebote (z.B. Bouleanlagen oder Beachsportplätzen) erfolgen.

Mit dem Programm sollen Vereine dabei unterstützt werden bestehende Angebote ins Freie zu verlagern oder (neue) Outdoorsportarten dauerhaft anzubieten bzw. auszuweiten. 

Förderung Sachleistungen Energieeinsparung

Zusätzlich förderfähig sind Kleinmaterialien/-maßnahmen, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Sicherung von Sportangeboten in bestehenden Sporträumen beitragen. 

Materialien und Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit maximal 2.000 € gefördert.

Gefördert werden z.B.

  • Perlatoren
  • Wassersparende Duschköpfe
  • Ersetzen von „nicht-energiesparenden“ Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
  • Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung)
  • Präsenzmelder
  • Intelligente / smarte Thermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
  • Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
  • Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
  • Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
  • Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
  • Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
  • Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen 

Eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Auch hierbei werden Maßnahmen zur Energieeinsparung mit maximal 2.000 € gefördert, die Höchstsumme der Förderung liegt bei 5.000 € in Summe.

Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!

Weitere Hinweise:

  • Es ist kein Eigenanteil notwendig.
  • Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
  • Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bildnachweis: (C) LSB Niedersachsen e.V. 

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