Zusätzlich förderfähig sind Kleinmaterialien/-maßnahmen, die kurzfristig zur Reduzierung des Energieverbrauchs und damit zur Sicherung von Sportangeboten in bestehenden Sporträumen beitragen.
Materialien und Maßnahmen zur Energieeinsparung werden mit maximal 2.000 € gefördert.
Gefördert werden z.B.
- Perlatoren
- Wassersparende Duschköpfe
- Ersetzen von „nicht-energiesparenden“ Leuchtmitteln durch LED Leuchtmittel
- Intelligente Steuerung der Beleuchtung (Tageslichtsteuerung)
- Präsenzmelder
- Intelligente / smarte Thermostate incl. ggf. notwendige Steuerungszentrale
- Durchführung hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
- Einbau intelligente Heizungspumpe / Hocheffizienzpumpe durch Fachbetrieb
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
- Maßnahmen zur Reduzierung Standby-Betrieb
- Kleinmaterialien zur Abdichtung von Fenstern und Türen
- Automatische Schließer für Türen, welche beheizte und nicht-beheizte Bereiche abtrennen
- …
Eine Kombination der Maßnahmen ist möglich. Auch hierbei werden Maßnahmen zur Energieeinsparung mit maximal 2.000 € gefördert, die Höchstsumme der Förderung liegt bei 5.000 € in Summe.
Pro Verein kann nur ein Antrag gestellt werden!
Weitere Hinweise:
- Es ist kein Eigenanteil notwendig.
- Eine Co-Förderung durch die „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus“ des LSB Niedersachsen ist nicht möglich.
- Erst nach Bewilligung dürfen Aufträge erteilt und Verpflichtungen eingegangen werden. Ansonsten können die damit zusammenhängenden Ausgaben nicht anerkannt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.