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Individualsport draußen unter Auflagen mit 3G-Regelung möglich

Sportvereine können entscheiden, ob sie eine 3G-Regelung für Individualsport unter freiem Himmel mitgehen wollen.

Hintergrund ist eine Entscheidung vom OVG Lüneburg vom 25.01.2022. Darin wurde die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel außer Vollzug gesetzt. 

Folgendes gilt für Sportvereine in Friesland

  • Die Ausübung von Individualsport (z.B. Golf, Tennis, Leichtathletik) auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist unter Berücksichtigung von Abstandsgeboten und Kontaktbeschränkungen zulässig. 
  • Das heißt: Bei der Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel, gilt für Personen die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenen-Nachweis verfügen, die allgemeine Kontaktbeschränkung nach § 7a Abs. 1 der Landes-VO.
  • Für Mannschaftssportarten, bei denen die Einhaltung des Abstandsgebotes und/oder die Maskenpflicht nicht umzusetzen sind, gilt weiterhin 2G bzw. 2G+.
  • Die betreffenden Sportvereine sind verpflichtet im Rahmen ihrer Hygienekonzepte verbindliche Regelungen zu treffen: 1. Für die Nutzung von Wegen zu den Sportanlagen und 2. Für die Nutzung von Nebeneinrichtungen der Sportanlagen in geschlossenen Räumen.
  • Der Landkreis Friesland und der KreisSportBund Friesland empfehlen, einheitlich 2G+ Regelungen für die Nutzung der geschlossenen Räume festzulegen, da dadurch andere Sportler*innen und Vereinsmitglieder bestmöglich vor Infektionen geschützt werden. 

WICHTIG: Wir möchten Euch, liebe Sportvereine und Vorstände, an Euer „Hausrecht“ erinnern. Ihr entscheidet, ob Ihr mit Eurem Verein diese Lockerung mitgehen wollt, oder ob Ihr bei 2G bzw. 2G+ bleiben möchtet. 

Aufgrund der immer noch stark steigenden Corona-Neuinfektionen empfiehlt der KreisSportBund Friesland die Beibehaltung der 2G bzw. 2G+ Regelung für den Außenbereich.

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