Gut zu wissen: Gesetz erweitert – Verschiebung von Versammlungen möglich
Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde bis zum 31.12.2021 verlängert und im Dezember aktualisiert. Im folgenden haben wir für Euch einen Auszug hinterlegt (aktualisierte Version des § 5 vom 22. Dezember 2020). Bitte beachtet auch die vollständigen Bestimmungen (s. Anhang). Auszug: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14 u. Nr. 67 § 5 … Gut zu wissen: Gesetz erweitert – Verschiebung von Versammlungen möglich weiterlesen
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden