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Gut zu wissen: Gesetz erweitert – Verschiebung von Versammlungen möglich

Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie wurde bis zum 31.12.2021 verlängert und im Dezember aktualisiert.

Im folgenden haben wir für Euch einen Auszug hinterlegt (aktualisierte Version des § 5 vom 22. Dezember 2020). Bitte beachtet auch die vollständigen Bestimmungen (s. Anhang). 

Auszug: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 14 u. Nr. 67

§ 5
Vereine und Stiftungen

(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.

(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung vorsehen, dass Vereinsmitglieder

1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilnehmen, und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können oder müssen,
2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben können.

(2a) Abweichend von §36 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Vorstand nicht verpflichtet, die in der Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. 

(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

(3a) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für den Vorstand von Vereinen und Stiftungen sowie andere Vereins- und Stiftungsorgane. 

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Steuerliche Entlastungen für Ehrenamtliche, Übungsleitende und Vereine

Der DOSB und die Landessportbünde haben sich in den vergangenen Jahren sehr intensiv für steuerliche Verbesserungen für die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen eingesetzt.

Das positive Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen fassen wir im Folgenden kurz für Euch zusammen:

Für Vereine:

  • Steuerliche Freigrenze wurde von 35.000,00 € auf 45.000,00 € angehoben.
  • Weniger Bürokratie, da Mittelverwendungsrechnung für kleinere Vereine nicht mehr vorgelegt werden muss.
  • Weitere Änderungen siehe Anlage (PDF: Stärkung Ehrenamt).

Für ehrenamtliche Tätigkeiten (z.B. Vorstandsarbeit):

  • Ehrenamtspauschale wurde von 720,00 € auf 840,00 € heraufgesetzt.

Für Übungsleitende:

  • Hier galt bisher der Jahresfreibetrag von 2.400,00 € (das entsprach durchschnittlich 200,00 €/Monat).
    Nun ist der Freibetrag auf 3.000,00 € heraufgesetzt worden (somit 250,00 € monatlich.)
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Zwei Neue Förderprogramme für Sportvereine

Pünktlich zum Jahresstart haben der LandesSportBund Niedersachsen e.V. und die Lotto-Sport-Stiftung jeweils ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht.

Im Folgenden haben wir für Euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

1. Leider kein Antrag mehr möglich: LSB-Förderprogramm „Aktiv über den Winter“ (Fördersumme ist ausgeschöpft: Stand 08.02.2021)

Der LSB Niedersachsen unterstützt seine Vereine, Sportbünde und Fachverbände bei der Umsetzung von neuen (Online-)Sportprogrammen und Sportangeboten.

Rahmenbedingungen:

  • Das Förderprogramm ist befristet vom 04.01. – 28.02.2021.
  • Die maximale Fördersumme beträgt 600 €
  • Erstmalig ist die Übermittlung eines Antrages (mit Unterschrift) auch per E-Mail möglich
  • Die Fördersumme ist begrenzt, Interessierte sollten zur Sicherheit somit zeitnah einen Antrag stellen

Gefördert werden:

  • Anschaffungen von Materialien für Online-Sportangebote max. 300 (von 600) Euro (Webcam, Mikrofon, Stativ, usw.),
  • Anschaffungen von Materialien zur Durchführung von neuen Sportangeboten auf Basis der aktuell gültigen Corona-Verordnung (nicht gefördert werden Sportbekleidung, Großsportgeräte, Musikanlagen),
  • Anschaffungen von Materialien zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. (z.B. Desinfektionsmittel, Absperrband, Markierungsspray)

Gut zu wissen:

  • Es werden nur Ausgaben anerkannt, die nach Erhalt der Bewilligung (also ab Bewilligungsdatum) und bis zum 28.02.2021 getätigt werden.
  • Rechnungen müssen zwingend auf den Verein ausgestellt sein. Kassenbons und Belege aus dem Einzelhandel können anerkannt werden.
  • Mit der Abrechnung sind Belege in Kopie und der mit der Bewilligung versandte Einzelverwendungsnachweis einzureichen. Die Belege im Original sind laut den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre aufzubewahren.
  • Anträge und Abrechnungsunterlagen müssen unterschrieben postalisch oder als Scan per E-Mail eingereicht werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

– Hier findet Ihr die aktuelle Richtline –
– Und: Allgemeine Infos zu „Sportbleibtstark“ –

(Tipp: Vielleicht ist ja der „Fitnessrucksack“ eine Idee für Eure Sportgruppe(n). Für Infos auf der LSB-Seite den Reiter „Impressionen“ öffnen.)

2. Förderung von Sofortmaßnahmen mit dem Programm „Digital gestärkt aus der Krise“ der Lotto-Sport-Stiftung

Über die Lotto-Sport-Stiftung ist in diesem Programm eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
Bis Juni 2021 unterstützt die Stiftung (zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen) kurzfristige digitale Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes, als Akutlösung für die Vereinskommunikation.

Gefördert werden können beispielsweise:

  • Um-/Gestaltung, Errichtung einer Vereinswebseite
  • Digitale Sitzungen (Gremienarbeit)
  • Rechtssichere Online-Mitgliederversammlungen
  • Fortbildungen zur Nutzung von Software (Social Media, Filmschnitt / Bildgestaltung, Datenbanken etc.)
  • Digitale Tools / Lizenzen / Software / Hardware / Apps
  • Digitale Mitgliederverwaltung und Datenbanken
  • EDV-Material / Digitalpakete / Kamera / Filmmaterial / Headsets

– Hier gelangt Ihr zum Förderprogramm und zum Online-Antrag –
– Hier findet Ihr die weiteren Förderprogramme der Lotto-Sport-Stiftung –

Ihr habt Fragen oder braucht Ideen? Wir helfen Euch gerne. Ruft uns an oder schreibt einfach eine E-Mail.

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Schließung der Sportanlagen im LK Friesland

Liebe Sportvereine, im Folgenden informieren wir Euch über die wichtigsten Regelungen im Landkreis Friesland. 

Eine detaillierte Information erhalten heute (am 03.11.2020) alle Vereinsvorstände zusätzlich per Email. 

Grundsätze 

  1. Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen:
  • Angebote von Freizeitaktivitäten, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden wie Indoor-Spielplätze, Kletterhallen und Kletterparks
  • Saunen, Thermen, Schwimm- und Spaßbäder, Solarien, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen,
  • Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze).
  • Zulässig bleibt die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstandes auf und in diesen Sportanlagen. Diese Ausnahme trifft auf die Sportanlagen des Landkreises und der Kommunen in Friesland nicht zu. Wir weisen zur Klarstellung darauf hin, dass die Sportstätten (Sporthallen und Sportplätze des Landkreises und der Kommunen) mit sofortiger Wirkung für die Nutzung durch die Vereine und sonstigen Nutzer (ausg. Schulen) geschlossen sind.

2. Schulsport bleibt auf öffentlichen Sportanlagen (Sporthallen, Sportplätze) erlaubt, diese bleiben auch für den Schulsport geöffnet.

3. Für Spitzen- und Profisport gelten besondere Regeln gem. § 16 der Verordnung.

4. Vereine die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen durchführen wollen dürfen dieses tun, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird und ein Hygienekonzept vorliegt. Problem liegt an einem geeigneten Durchführungsort.

Die Verordnung tritt am 02.11.2020 in Kraft und am 30.11.2020 außer Kraft.

Wenn es Fragen gibt, meldet Euch gerne.

Euer KreisSportBund-Friesland-Team

K1600_Online-Austausch

Online-Termin für unsere Sportvereine am 09.11.2020

Wir laden alle Sportvereine aus Friesland, Wilhelmshaven und Wittmund zu einem Online-Austausch zum Thema Covid-19 ein:

Wann? Am Montag, 09.11.2020

Wie spät? Um 18.00 Uhr (Dauer ca. 60-75 Min.)

Wo? Online über die Plattform „zoom“

Gut zu wissen: Ihr benötigt hierfür keinen Account, sondern nur ein internetfähiges Endgerät wie z.B. Laptop, PC, Tablet oder Handy. Darüber hinaus ist eine Teilnahme auch über das Festnetz möglich.

Wenn es Fragen zu „zoom“, den technischen Voraussetzungen, oder der Teilnahme am Online-Austausch gibt, wendet Euch gerne an die Sportreferentin Jenny Hähnel. Auch ein vorheriger Technik-Check ist möglich.

Weiterhin freuen wir uns über die Vorab-Übersendung Eurer Fragen. Auch diese richtet bitte an Jenny Hähnel.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und bitten um eine kurze Anmeldung bis zum 08.11.2020 per Mail oder Telefon: 04461 9183231. Die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos.

Eine gesunde Zeit wünscht Euch

Euer KreisSportBund-Team

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Vorab-Info: Einschränkungen ab 02.11.2020

Liebe Fachverbände, Vereine, Vorstände, Übungsleitende und TrainerInnen,

wie den aktuellen Medien bereits zu entnehmen ist, werden auch für den Sport wieder massive Einschränkungen in Kraft treten.

Zum jetzigen Zeitpunkt (Do.: 29.10.2020, 13.35 Uhr) können wir folgendes sagen:

Laut dem aktuellen Beschlusspapier vom 28.10.2020 ist für den Sport folgendes geplant: Auszug aus Absatz 5, Punkte d-f:

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.

Dazu gehören […] der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

  • Die Sporthallen in Friesland bleiben nur für den Schulbetrieb geöffnet und sind somit vsl. ab dem 02.11.2020 für den Vereinsbetrieb geschlossen.
  • Sportvereine, die Kooperationsvereinbarungen mit den Schulen haben, sollten sich mit den jeweiligen Leitungen/Verantwortlichen abstimmen.
  • Spielbetrieb: Bitte informieren Sie sich bei dem für Ihre Sportart zuständigen Fachverband für welche Dauer der Spielbetrieb ausgesetzt wird.
  • Eine einheitlich Regelung für die Schwimmbäder (Schortens und Varel) steht noch aus. Wenn diese geöffnet bleiben, dann nur für den Schulbetrieb.

Abschließend heißt es für uns jedoch erst einmal abwarten, bis die neue Corona-Verordnung vom Land Niedersachsen in Kraft trifft. Wir rechnen am Freitagmittag (30.10.2020) damit.

Hintergrund der geänderten Kontaktbeschränkungen sind die stark ansteigenden Infektionszahlen an Covid-19.

Bleibt gesund!

Euer KreisSportBund Friesland-Team

Einladung zum Online-Austausch

Liebe Vorstände, Liebe Übungsleitende, Liebe Engagierte,

der KreisSportBund Friesland lädt Euch hiermit herzlich zu einem Online-Austausch ein. Wir möchten wissen was Euch bewegt und wo Ihr in Zeiten von Covid-19 Unterstützung braucht.

Darüber hinaus stehen Kai Langer (1. Vorsitzender) und sein KreisSportBund-Team, sowie ein Vertreter des Landkreises für Eure Fragen bereit. Die Umsetzung erfolgt über das Online-Video-Tool Zoom, nach Anmeldung erhaltet Ihr dazu alle wichtigen Informationen.

Das Wichtigste kurz gefasst:

Was: Gemeinsamer Austausch und Infos zur aktuellen Situation / Update

Wie: In Form eines Online-Meetings

Termine

Mi.: 26. Mai 2020 um 18.00 Uhr

Mo.: 11. Mai 2020 um 18.00 Uhr (hat bereits stattgefunden)

Do.: 07. Mai 2020 um 18.00 Uhr (hat bereits stattgefunden)

Um Anmeldung wird gebeten, die Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos

Eure Anmeldung nimmt Jenny Hähnel (Sportreferentin) entgegen.

Kontakt: sportreferentin-haehnel@ksb-friesland.de – Telefon: 04461 9183 231.

Wenn Ihr Fragen zur technischen Umsetzung habt ruft gerne bei uns an oder schreibt uns eine E-Mail – Wir helfen Euch.

Wir freuen uns darauf von Euch zu hören und verbleiben

Mit sportlichen Grüßen

Jenny Hähnel (Sportreferentin) & Eurer KreisSportBund-Friesland-Team

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Vereins- und Verbandsarbeit in der Corona-Pandemie

Das Coronavirus hat sich in kürzester Zeit zu einer globalen Pandemie mit ganz erheblichen Auswirkungen sowohl auf den Arbeitsalltag als auch auf unser Privatleben entwickelt.


Die Präventionsmaßnahmen haben dazu geführt, dass Veranstaltungen abgesagt, Versammlungen untersagt und der Sportbetrieb gänzlich eingestellt wurde. Viele Organisationen sind nun gefordert, Prozesse zu digitalisieren, Kosten einzusparen und mobiles Arbeiten zu ermöglichen, um die Zukunftsfähigkeit des Vereins oder Verbands zu sichern.


In diesem sich rasant entwickelnden Umfeld mit neuen Gesetzen auf Bundes- und Landesebene müssen Vorstände und Geschäftsführungen agieren. Sie müssen nicht nur die damit verbundenen inhaltlichen und organisatorischen Aufgaben umsetzen, sondern darüber hinaus eingespielte Arbeits- und Kommunikationsprozesse grundlegend überdenken und den aktuellen Gegebenheiten anpassen.


Die Broschüre „Vereins- uns Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie. Ein rechtlicher Leidfaden“ [sic] bietet dabei eine umfangreiche Unterstützung.


Führungs-Akademie des DOSB: Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie – Ein rechtlicher Leitfaden

WICHTIG – Das Dokument ist Passwort gesichert.

Das Passwort kann bei Sportreferentin Jenny Hähnel angefragt werden.

Tel. : 04461-9183231
E-Mail sportreferentin-haehnel@ksb-friesland.de