Mitgliedergewinnung 2022_Sonderfoerderprogramme_LSB_Vorlage

LSB Sonderförderprogramme starten

Freischaltung ab 28.02.22 - Reinschauen lohnt sich!

Fördern, Beraten und Werben

dies ist der Dreiklang, mit dem der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen und seine Sportjugend den Kinder- und Jugendsport im Sportverein stärken und nachhaltige Angebote für Mitglieder und neue Mitglieder aller Generationen etablieren wollen.

Für das Jahr 2022 stellt der LSB 1,2 Mio. Euro deshalb aus Mitteln der Finanzhilfe des Landes für Sportvereine, Landesfachverbände und Sportbünde zur Mitgliedergewinnung bereit.

Folgende Programme starten:

  • Förderung der Ausbildung von Übungsleitenden und Trainerinnen/Trainern (Start: 1. März)
  • Förderung von Materialien zum Erhalt des Sportbetriebes (Start: 1. März)
  • Angebote zum erleichterten Zugang zum Vereinssport für die Zielgruppe Ü50 (Start 1. April)
  • Förderung von Maßnahmen, um Outdoor- und Trendsportangebote zu ermöglichen (Start: 1. April)
  • Förderung von Beratungsleistungen zur Mitgliederentwicklung (läuft fortlaufend)

Der LSB verspricht sich von diesen Modulen, dass Vereinsmitglieder nach der gut zweijährigen Corona-Pandemie wieder in die Sportvereine zurückkehren und diese auch neue Mitglieder aus allen Altersstufen gewinnen können.

„Wir ergänzen mit diesen Modulen bereits laufende Förderprogramme des Landes wie „Startklar in die Zukunft“ zur Stärkung des Kinder- und Jugendsports sowie das Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen aber auch unsere Initiativen unter dem Dach von #sportVEREINtuns“, sagt LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe.

Die Dokumente finden sich auf der LSB-Homepage https://www.lsb-niedersachsen.de/mitglieder/lsb-sonderprogramme-2022

Die Seite ist ab 28. Februar freigeschaltet.

Wenn Ihr Unterstützung bei der Antragsstellung braucht, meldet Euch gerne bei uns.

Euer Team vom KreisSportBund Friesland 

news

3G-Regelung für den Sport drinnen und draußen

Neues Hygienemerkblatt für Friesland online

Am 24.02.2022 tritt die neue Verordnung für infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten in Kraft.

Dazu hat der KSB Friesland mit dem Landkreis Friesland eine Erweiterung/Aktualisierung des Hygienemerkblattes erarbeitet in dem alle aktuellen Weisungen enthalten sind. 

Damit gilt für Sportanlagen in geschlossenen Räumen sowie unter freiem Himmel:

  • 3G-Regel (für alle Personen ab 18 Jahren)
  • FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen außer beim Sporttreiben bzw. beim Sitzen

Wichtig: Bitte denkt daran, dass Sportvereine ein Hygienekonzept erstellen müssen.

Die ausführlichen Regelungen findet Ihr im Hygienemerkblatt, aber auch in der aktuellen niedersächsischen Verordnung

Viel Spaß und Gesundheit beim Sporttreiben wünscht Euch

Euer Team vom KreisSportBund Friesland e.V. 

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Individualsport draußen unter Auflagen mit 3G-Regelung möglich

Sportvereine können entscheiden, ob sie eine 3G-Regelung für Individualsport unter freiem Himmel mitgehen wollen.

Hintergrund ist eine Entscheidung vom OVG Lüneburg vom 25.01.2022. Darin wurde die 2G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel außer Vollzug gesetzt. 

Folgendes gilt für Sportvereine in Friesland

  • Die Ausübung von Individualsport (z.B. Golf, Tennis, Leichtathletik) auf Sportanlagen unter freiem Himmel ist unter Berücksichtigung von Abstandsgeboten und Kontaktbeschränkungen zulässig. 
  • Das heißt: Bei der Ausübung von Individualsport auf Sportanlagen unter freiem Himmel, gilt für Personen die nicht über einen Impfnachweis oder über einen Genesenen-Nachweis verfügen, die allgemeine Kontaktbeschränkung nach § 7a Abs. 1 der Landes-VO.
  • Für Mannschaftssportarten, bei denen die Einhaltung des Abstandsgebotes und/oder die Maskenpflicht nicht umzusetzen sind, gilt weiterhin 2G bzw. 2G+.
  • Die betreffenden Sportvereine sind verpflichtet im Rahmen ihrer Hygienekonzepte verbindliche Regelungen zu treffen: 1. Für die Nutzung von Wegen zu den Sportanlagen und 2. Für die Nutzung von Nebeneinrichtungen der Sportanlagen in geschlossenen Räumen.
  • Der Landkreis Friesland und der KreisSportBund Friesland empfehlen, einheitlich 2G+ Regelungen für die Nutzung der geschlossenen Räume festzulegen, da dadurch andere Sportler*innen und Vereinsmitglieder bestmöglich vor Infektionen geschützt werden. 

WICHTIG: Wir möchten Euch, liebe Sportvereine und Vorstände, an Euer „Hausrecht“ erinnern. Ihr entscheidet, ob Ihr mit Eurem Verein diese Lockerung mitgehen wollt, oder ob Ihr bei 2G bzw. 2G+ bleiben möchtet. 

Aufgrund der immer noch stark steigenden Corona-Neuinfektionen empfiehlt der KreisSportBund Friesland die Beibehaltung der 2G bzw. 2G+ Regelung für den Außenbereich.

news

Neues Hygienemerkblatt für Friesland (14.01.2022)

Liebe Vorstände, liebe Engagierte, liebe Übungsleitende,

durch die neue Verordnung des Landes Niedersachsen wird eine Anpassung des Hygienemerkblattes notwendig.

Hauptsächlich besteht die Änderung darin, dass die Weihnachts- und Winterruhe jetzt eine Winterruhe ist, und diese bis zum 02.02.2022 verlängert worden ist.

Hiermit stellen wir Ihnen/Euch die Aktualisierung des Hygienemerkblatts (Stand 14.01.2022) als PDF zur Verfügung.

Es sind alle gültigen Vorschriften und Weisungen (Stand 14.01.2022) darin enthalten.

Die Regeln den Sport betreffend sind weiterhin rot eingekreist.

Zusätzlich laden wir herzlich zu unserem Online-Austausch am 24.01.2022 ein, bei dem die Regelungen erläutert werden. 

Eine gesunde Zeit wünscht Euch Euer Team  vom KreisSportBund Friesland.

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Online-Austausch – Neue Corona-Verordnung

Gut informiert starten

Am 24.01.2022 haben die Sportvereine in Friesland die Möglichkeit sich über alle Neuerungen im Themenfeld „Sport und Corona“ zu informieren.

Der Termin findet ONLINE über die Plattform „zoom“ statt:
Am Montag, 24.01.2022 um 18.00 Uhr (Dauer ca. 60-90 Min. je nach Bedarf der TN)


Wichtig für Eure Teilnahme

Anmeldung via E-Mail an: info@ksb-friesland.de

  • mit Vor- und Nachname des/der Teilnehmenden
  • Name des Vereins/Fachverbands
  • Tätigkeit im Verein (z.B. 1. Vorsitzender, Kassenwartin, Sportwart, Übungsleiterin/Trainer, usw.)

Bitte beachtet: Sollten mehrere Personen mit einer E-Mail angemeldet werden, aber jede/r einen Link benötigen, sendet uns bitte zusätzlich zu den genannten Daten die entsprechenden Mailadressen zu. 

Anmeldeschluss ist Freitag, 21.01.2022 12:00 Uhr

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.

Viele Grüße
sendet das Team vom KSB Friesland e.V.

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Info zum Selbsttest unter Aufsicht

2G+ im Sport erlaubt mit Selbsttest unter Aufsicht

In Friesland ist es Sportvereinen erlaubt, einen Selbsttest unter Aufsicht für ihre Mitglieder anzubieten. Hiermit möchten wir Euch ein paar Informationen über die Bedingungen zukommen lassen:

  • Der Selbsttest unter Aufsicht muss vor der Übungsstunde durchgeführt werden.
  • Durchführungsort des Tests sollte vor der Halle oder im Eingangsbereich (und nicht im Sportraum) sein. 
  • Aufsichtspersonen sollten unbedingt darauf achten den Mindestabstand einzuhalten.
  • Der Verein kann eine Bescheinigung ausfüllen (s. Vorlage), muss er aber nicht. Wenn ein Mitglied dies verlangt, sollte dies jedoch erfolgen. 
  • Wichtig: Der Selbsttest muss zertifiziert sein. Informationen dazu, sowie eine entsprechende Liste findet Ihr hier.
  • Unsere Empfehlung aufgrund des Aufwandes ist: Selbsttest durchführen -> vorzeigen lassen -> Häkchen setzen (TN-Liste) -> Einlass in die Halle.
  • Wichtig: Der Verein kann selbst entscheiden, ob er Selbsttests unter Aufsicht anbietet oder nicht und ob eine Bescheinigung ausgefüllt wird. 

Wenn es Fragen gibt, stehen wir Euch gerne zur Verfügung. 

Euer KreisSportBund-Friesland-Team

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Ab 27.11.2021 neue Allgemeinverfügung LK Friesland

Verschärfung der Regelungen

Hiermit geben wir die weitergehende Anordnung des Landkreises weiter. Diese gilt mind. bis zum 17.12.2021 oder durch weitere Verordnungen durch das Land Niedersachsen.

A.) Weitergehende Anordnungen für den Landkreis Friesland (2G-Plus):

  1. A.) Weitergehende Anordnungen für den Landkreis Friesland (2G-Plus):

    1. Ab dem 27.11.2021 ist der Zutritt zu den geschlossenen Räumen und die dortige Entgegennahme von Leistungen der nachfolgend aufgezählten Einrichtungen und Betriebe auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2. Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine gültige negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen können:

    a) Gastronomiebetriebe (§ 9 Nds. Corona-Verordnung) einschließlich Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars oder ähnliche Einrichtungen (§ 12 Nds. Corona-Verordnung); § 9 Absätze 6 und 7 Nds. Corona-Verordnung gelten entsprechend.

    b) Die Nutzung einer Beherbergungsstätte (§ 8b Nds. Corona-Verordnung).

    c) Die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahmen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahmen Dienstleistungen (§ 8a Nds. Corona-Verordnung).

    d) Innenraum von Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnliche Einrichtungen wie Spaßbäder, Thermen, Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden; dies gilt nicht im Rahmen des Spitzen- und Profisports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern (§ 8b Nds. Corona-Verordnung).

    e) Museen, Theater, Kinos und ähnliche Kultureinrichtungen (mit Ausnahme von Bibliotheken), Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen (§ 8 Nds. Corona-Verordnung).

    2. Ab dem 27.11.2021 ist die Teilnahme an Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 15 gleichzeitig anwesenden Personen, auf Personen beschränkt, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen kann. § 8 Absatz 3 Nds. Corona-VO gilt entsprechend.

    3. Ab dem 27.11.2021 dürfen auf einem Herbst- oder Weihnachtsmarkt i.S.v. § 11b Nds. Corona-Verordnung Bewirtungsleistungen und Leistungen von Fahrgeschäften nur gegenüber Personen erbracht und von Personen entgegengenommen werden, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona- Verordnung vorlegen können. Diese Beschränkung ist durch geeignete Maßnahmen im Sinne von § 11 b Absatz 4 Nr. 3 Nds. Corona-Verordnung oder vergleichbare Maßnahmen zu kontrollieren.

    4. Soweit in den aufgezählten Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen nur Personen anwesend sind, die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen und zudem eine negative Testung gem. § 7 Nds. Corona-Verordnung vorlegen können, ist dennoch eine Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 4 Corona-Verordnung zu tragen und der Abstand im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz Corona-Verordnung untereinander einzuhalten. § 8 Absatz 7 Nds. Corona-Verordnung ist auf die Regelungen der Ziffern B.) Nr. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

    5. Ausnahmen von den genannten Anordnungen:
    Die Regelungen nach B.) Nummer 1 bis 3 gelten nicht
    a) für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und
    b) für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen können oder dürfen.
    Die hier unter Nr. 5 b) genannten Personen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen,
    soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

Bleibt weiterhin gesund.

Euer Team vom KSB Friesland e.V.

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Ab 18.11.2021 neue Allgemeinverfügung für Friesland

Wichtig: Für den Sport gelten erweiterte Regelungen

Aufgrund der aktuellen Infektionslage hat der Landkreis Friesland eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch den Sport betrifft.

Hiermit informieren wir Euch über die wichtigsten Punkte:

  • Sport drinnen / in gedeckten Anlagen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen mit Nutzung der Umkleiden und Duschen ist nur noch unter Einhaltung der 2G Regel erlaubt.
  • Sport draußen ohne Nutzung der Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung der 3G Regel erlaubt.
  • Das Hygienemerkblatt behält seine Gültigkeit mit der Ausnahme, dass die Freiwilligkeit für 2G entfällt.

Wichtig: Für Übungsleitende gibt es bei der 2G und 3G Regelung keine Ausnahme! Das heißt, Übungsleitende die weder über einen Impf- noch Genesenennachweis verfügen, können für die Dauer der Allgemeinverfügung keine Übungsstunden im Innenbereich mehr anbieten und müssen sich vor dem Training/Sport im Außenbereich (ebenfalls) testen (lassen).

Ausgenommen von der Regelung sind:

  • Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18. Jahren
  • Trainings von Rettungsschwimmern
  • Schulsport
  • begleitende Aufsichtspersonen im Rahmen des Erstschwimmunterrichts von Kindern
  • Personen mit Nachweis, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikationen nicht impfen lassen können (negativer Testnachweis trotzdem erforderlich)

Die Allgemeinverfügung gilt ab 18.11.2021 bis einschließlich 25.11.2021, eine neue Verordnung des Landes wird in der kommenden Woche erwartet.

Sobald eine neue Verordnung und/oder Allgemeinverfügung vorliegt, werden wir Euch informieren.

Bleibt gesund

Euer KreisSportBund Friesland Team

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Jetzt anmelden! Integration läuft 2021 als Virtual Run in Friesland

Gemeinsam für mehr Toleranz und gegen Rassismus

Am zweiten Oktober-Wochenende (09./10.10.2021) rufen die Sportbünde Friesland, Wilhelmshaven und Wittmund gemeinsam mit den Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe der Landkreise Friesland und Wittmund sowie der Stadt Wilhelmshaven alle Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an einer gemeinsamen Lauf- und Walking-Aktion auf.

Ziel der Aktion ist es, möglichst viele Menschen an diesem Wochenende für eine kleine (oder auch größere) Lauf-, oder Walkingstrecke zu motivieren. „Gemeinsam wollen wir uns für ein friedliches Miteinander stark machen und uns einmal mehr gegen Rassismus positionieren“, heißt es bei den Organisatorinnen und Organisatoren.

Unter dem Motto: „Jeder Kilometer zählt“ findet die Aktion zum dritten Mal und aufgrund der andauernden Covid-19-Pandemie zum zweiten Mal als „Virtual Run“ statt. Das heißt: Die Teilnehmenden können sich ihre Strecke sowie die Uhrzeit des Laufens selbst aussuchen. Frühaufsteher können somit beispielsweise um 8 Uhr morgens starten, anderen ist es vielleicht am Abend lieber. Je nach aktueller Vorgabe der dann geltenden Corona-Verordnung(en) ist es auch möglich, gemeinsam mit Freunden bzw. als Team zu laufen.

Für die ersten 300 Angemeldeten (pro Kreis/Stadt) gibt es ein kostenloses Startpaket um zu zeigen, wofür an diesem Wochenende die Laufschuhe geschnürt werden. Alle weiteren Teilnehmenden können eine Startnummer erhalten.

Das Herz der Veranstaltung bildet unsere Online-Fotogalerie, in der die Laufergebnisse zusammengezählt und die selbst erstellten Fotos der Läufer-/innen online präsentiert werden. Angemeldete, die uns ein Foto übersenden, erhalten im Nachgang eine kleine Überraschung als Dankeschön.

Anmeldungen sind bis zum 24.09.2021 möglich, gerne online über unsere Homepage unter der Adresse www.integrationlaeuft.de. Auch telefonisch oder via E-Mail ist eine Anmeldung möglich: Anmeldungen für Friesland richtet gerne an Kristina Klattenberg, Tel.: 04461 / 9160 – 926.

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Projekt Integration läuft ist Teil der Interkulturellen Woche. Diese startet für Friesland in diesem Jahr erstmalig am 19.09.2021. Das Angebot der Interkulturellen Woche finden Sie unter: 

https://www.friesland.de/portal/seiten/interkulturelle-woche-2021-901001347-20800.html

technisches-Equipment

Jetzt ausleihen: Webcams und Headsets für Sportvereine in Friesland

Wie bereits berichtet, konnte der KSB Friesland im Rahmen einer Förderung durch die Lotto-Sport-Stiftung grundlegendes technisches Equipment anschaffen. 

Besonders freuen wir uns, dass davon nicht nur unser ehrenamtlicher Vorstand und die Hauptamtlichen profitieren, sondern auch die Sportvereine vor Ort teilhaben können. 

Ab sofort stellen wir unseren Vereinen 7 Headsets und 7 Webcams in einer Leih-Box kostenlos (gegen eine Kaution) zur Verfügung. Selbstverständlich können auch weniger bzw. einzelne Sets entliehen werden. 

Damit sind Online-Veranstaltungen wie z.B. Sitzungen über Skype, Zoom oder GoTo Meeting wunderbar zu handhaben. 

Auch Übungsleitende können für Online-Bildungsveranstaltungen das Equipment ausleihen. 

Außerdem entliehen werden können ein Interviewmikrofon (z.B. für Videobotschaften) und ein Tischmikrofon mit integriertem Lautsprecher für Hybrid-Konferenzen im kleinen Kreis. 

Weiterhin bietet der KSB Friesland Live-Schaltungen mit dem LSB (in Hannover) in den eigenen Räumlichkeiten (Jever) an (z.B. im Themenfeld Sportstättenbau). Ihr habt Interesse? Ruft uns an!

Fragen und Reservierungen nimmt Jenny Hähnel (Sportreferentin) entgegen.